Die Nächtigungspauschale beträgt 15 € und steht für Übernachtungen zu, wenn die Höhe der tatsächlichen Nächtigungskosten nicht nachgewiesen wird. Aufgrund der Anhebung des Umsatzsteuersatzes für die Beherbergung von 10 % auf 13 % müssen nun diese 15 € in einen Nächtigungsanteil (13 % USt) und einen Frühstücksanteil (10 % USt) im Verhältnis 80/20 aufgeteilt werden. Vor dem 1.5.2016 betrug die abziehbare Vorsteuer 10 %, somit 1,36 € Nun beträgt die abziehbare Vorsteuer 1,65 €. Ob sich dafür das herumrechnen auszahlt?