Das neue Steuerformular E1a-K ist das abgespeckte Formular E1a für Kleinbetriebe. Es hat nur noch zwei statt bisher vier Seiten.
Kleinbetriebe dürfen – müssen aber nicht – das vereinfachte Formular E1a-K verwenden, wenn ihr Umsatz max. 30.000 € beträgt, sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind und auch sonst keine steuerlichen Spezialitäten wie zB ausländische Kapitalerträge haben. Nicht vereinfacht wurden allerdings die oft komplizierten Bestimmungen zu den einzelnen Kennzahlen. Ob das neue Formular die Erstellung der Steuererklärung erleichtert, bleibt dahingestellt. Das achtseitige Formular E1 ist weiterhin abzugeben.