Bonsai-Betreuung als freier Dienstvertrag

Mit einem spannenden Thema hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Mai befasst: Es ging um die Pflege von Bonsai-bäumen und Freiland-Jungpflan-zen mit einer monatlichen Pauschale von 500 €. Es wurden weder Arbeitsort, noch Arbeitszeit oder Vertretungsmöglichkeit vereinbart. Für die Österreichische Gesundheitskasse lag somit ein echtes Dienstverhältnis vor. Das BVwG hat das freie Dienstverhältnis jedoch anerkannt, da im Vertrag die für einen echten Dienstvertrag typischen Regelungen von Arbeitsort und Arbeitszeit fehlten. Auch die Judikatur zu „einfachen manuellen Tätigkeiten“ war für das BVwG aufgrund der Komplexität der Bonsais und des daher notwendigen Fachwissens nicht anwendbar.

Kopf aus dem Sand! Erste Hilfe für unruhige Zeiten und berufliche Sackgassen

Das Workbook für schwierige Zeiten im Job, berufliche Sackgassen und die Mid-Career-Crisis.

Die berufliche Zukunft ist derzeit in vielen Branchen ungewiss. Doch den Kopf in den Sand zu stecken, erschwert bekanntermaßen die Orientierung. Hier leistet der Karriere-Coach und Psychologe Tom Diesbrock »mentale Erste Hilfe« und unterstützt Sie dabei, Ihre berufliche Situation in Ruhe zu analysieren, schrittweise Möglichkeiten und Wünsche für den weiteren Karriereweg zu entwickeln und schließlich konkrete Entscheidungen zu treffen.

Tom Diesbrock, Campus Verlag, 246 Seiten

Haupt- oder Nebenberuf?

In vielen Sportvereinen werden SchiedsrichterInnen, TrainerInnen und SportbetreuerInnen auf Basis einer pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) bezahlt. Wer dabei nebenberuflich arbeitet, kann bis zu 540  monatlich sozialversicherungsfrei dazuverdienen. Dazu ist eine Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf notwendig.

Grundvoraussetzung für PRAE

Es ist eine schriftliche Aufzeichnung über Einsätze und eine Bestätigung über den Erhalt von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen erforderlich. Am besten verwendet man dafür ein Abrechnungsformular der Sport Austria oder eines Dachverbandes. In diesem Formular hat der Empfänger der PRAE die Nebenberuflichkeit zu bestätigen.

Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf

In einem ersten Prüfschritt ist die Arbeitszeit der betreffenden PRAE-Tätigkeit mit allen anderen beruflichen Tätigkeiten zu vergleichen. Überwiegen diese Arbeitszeiten, dann gilt die Tätigkeit laut PRAE als Nebenberuf. Überwiegt die Arbeitszeit laut PRAE-Tätigkeit, dann gilt die PRAE-Tätigkeit als Hauptberuf.

Als Beruf gilt dabei auch die Tätigkeit als Hausmann/Hausfrau (nur im Familienverband, kein Single-Haushalt).

Auch die Tätigkeit als Student wird bei ordentlichem Studienfortgang als berufliche Tätigkeit anerkannt. Dies ist gegeben, wenn die Voraussetzungen für die begünstigte Studentenselbstversicherung erfüllt werden.

Keinen Hauptberuf haben Bezieher von Pensionen und aus Transferleistungen wie Arbeitslosengeld und Weiterbildungsgeld.

Prüfung der Haupteinnahmequelle

Wenn die zeitliche Komponente fehlt oder nicht klar ist, ist die Haupteinnahmequelle zu prüfen. Überwiegen die Einkünfte aus allen übrigen Tätigkeiten, wie Erwerbseinkommen, Vermietung und Ähnlichem gegenüber den Einkünften aus der PRAE, liegt trotz Fehlens der zeitlichen Komponente ein Nebenberuf vor.

Diese Regelung freut auch Pensionisten. Da die Pension im Regelfall über dem PRAE Höchstbetrag von 540 € mtl. liegt, können sie sich in Sportvereinen etwas sozialversicherungs- und steuerfrei dazuverdienen.

Was ist ein Verspätungszuschlag?

Die Verhängung eines Verspätungszuschlages ist in der Bundesabgabenordnung geregelt.

Dementsprechend kann eine verspätete Einreichung einer Abgabenerklärung zu einem Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten bzw. selbstberechneten Abgabe führen (Bagatellgrenze: 50 €). Als Verspätung gilt auch die Nichtabgabe der Abgabenerklärung.

Das Festsetzen eines Verspätungszuschlages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde.

Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages:

Eine Mahnung an den Abgabenpflichtigen, die Abgabenerklärung abzugeben, ist keine Voraussetzung für die Verhängung des Verspätungszuschlages. Entschuldbar ist die Verspätung dann, wenn das Säumnis weder vorsätzlich noch fahrlässig durch den Abgabenpflichtigen herbeigeführt wurde. Bereits leichte Fahrlässigkeit rechtfertigt die Verhängung eines Verspätungszuschlages.

Hinweis: Im Verspätungszuschlagsbescheid hat eine nachvollziehbare Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen zu erfolgen. Eine bloße Behauptung der verspäteten Einreichung ist unzureichend.

Kann das Klimaticket als Jobticket gewährt werden?

Mit dem Klimaticket besteht seit 26. Oktober 2021 die Möglichkeit, sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel mit einem einzigen Ticket österreichweit zu nutzen.

Seit 1. Juli 2021 gilt eine erweiterte Steuerfreiheit für das Jobticket: Arbeitgeber können damit ihren Arbeitnehmern die Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel steuerfrei ersetzen. Das Ticket muss allerdings zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Diese Neuregelung gilt auch auf für das bundesweit gültige Klimaticket.

Bildungskarenz nach Elternzeit?

Bildungskarenz ist die Freistellung des Dienstnehmers von seiner Arbeitsleistung, um Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren zu können. Die Bildungskarenz ist nur in Absprache mit dem Dienstgeber möglich und dauert zwischen zwei Monaten und einem Jahr. Das Dienstnehmer-Entgelt entfällt während der Karenzierung.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhält der Dienstnehmer vom Arbeitsmarktservice (AMS) ein Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Anspruchsberechtigt sind Dienstnehmer, die sechs Monate ununterbrochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Die Mindesthöhe des Weiterbildungsentgeltes richtet sich nach dem Kinderbetreuungsgeld-Normalsatz.

Personen, die sich in einer Mutterschafts- oder Väterkarenz befinden und im Anschluss daran eine Bildungskarenz vereinbart haben, müssen für die Erfüllung der Voraussetzung darauf achten, dass zwischen dem Bezug des Kinderbetreuungsgeld, dem Wiedereintritt der Beschäftigung und der Bildungskarenz keine Unterbrechung vorliegt. Die Bildungskarenz muss also unmittelbar an das Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs anschließen.

Tipp:

Eine geringfügige Beschäftigung während der Bildungskarenz schadet nicht für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld.

Optionen in der GSVG

Als Selbstständiger können Sie Ihre Krankenversicherung nach dem GSVG individuell gestalten. Sie können aus drei Leistungspaketen wählen.

Ein Blick auf Ihre Beitragsvorschreibung für das 1. Quartal eines Jahres verrät Ihnen, wie Sie eingestuft sind. Unter KV-Beitrag sehen Sie die Basis: bis 6.614,99 € sind Sie sachleistungsberechtigt, bei 6.615,00 € (Höchstbeitragsgrundlage ab 2022) sind Sie geldleistungsberechtigt. Wenn Sie eine Option freiwillig wählen, bleibt diese auch bestehen, wenn sich Ihre Beiträge aufgrund der tatsächlichen Einkommenssituation ändern.

Für eine Option ist ein Antrag notwendig.  Sie können diese frühestens mit Ende jenes Kalenderjahres beenden, das auf das Jahr des Beginns fällt.

 

Sachleistungsberechtigte

Einkommensbasis 2022 *

bis 79.379,99 € pro Jahr bzw.

bis 6.614.99 € pro Monat

Neuzugänge (1.–3. Jahr)

Freiberufler 

Mehrfach-Versicherte

Gewerbepensionisten

 

Geldleistungsberechtigte

Einkommensbasis 2022 *

ab 79.380,00 € pro Jahr bzw.

ab 6.615,00 € pro Monat

Gewerbepensionisten mit GSVG-pflichtigen Zusatzeinkünften
(Pension + Zusatzeink. 79.380,00 €)

 

Leistungspaket

Sachleistung

Halbe Geldleistung

Volle Geldleistung

Arzt

Mit e-card zum Vertragsarzt, Selbstbehalt: 20 % **

keine Vorfinanzierung, fixer Selbstbehalt

nur Vertragsärzte

Hinweis: Sie können zusätzlich zum Privatarzt gehen (siehe volle Geldleistung)

mit e-card zum Vertragsarzt, Selbstbehalt: 20 % **

keine Vorfinanzierung, fixer Selbstbehalt

nur Vertragsärzte

Hinweis: Sie können zusätzlich zum Privatarzt gehen (siehe volle Geldleistung)

als Privatpatient wird Honorar selbst bezahlt, man erhält eine SVS-Vergütung **, es werden jedoch max. 80 % der Arztrechnung vergütet (meist 60–70 %)

freie Arztwahl, geringere Wartezeiten

Vorfinanzierung, höherer Selbstbehalt

Medikamente

auf Kassenrezept werden Medikamente gegen 6,50 € (Wert 2021) Rezeptgebühr pro Packung ausgegeben, Rezeptbewilligungen erfolgen automatisch

Hinweis: Sie können zusätzlich Privatrezepte einreichen (siehe volle Geldleistung)

auf Kassenrezept werden Medikamente gegen 6,50 € Rezeptgebühr pro Packung ausgegeben, Rezeptbewilligungen erfolgen automatisch

Hinweis: Sie können zusätzlich Privatrezepte einreichen (siehe volle Geldleistung)

6,50 € Rezeptgebühr pro Packung für verordnete Medikamente auf Kassenrezept;

Privatrezept kann durch SVS-Landesstelle in Kassenrezept umgewandelt werden;

selbst bezahltes Medikament wird mit max. 80 % minus Rezeptgebühr vergütet

Vorfinanzierung, höherer Selbstbehalt

Spital

nur Normalklasse möglich

private Spital-Zusatzversicherung u.U. billiger als GSVG-Option

auf Wunsch Sonderklasse möglich, Vergütung max. 80 %

private Spital-Zusatzversicherung wird billiger

auf Wunsch Sonderklasse möglich, Vergütung max. 80 %

private Spital-Zusatzversicherung wird billiger

 

* Basis für 2022 ist grundsätzlich das Einkommen 2019 + Beiträge zum GSVG (drittvorangegangenes Jahr)

** Tipp: Der Selbstbehalt kann bei erfolgreicher bzw. nachhaltiger Teilnahme an „Meine Gesundheitsziele“ auf 10 % bzw. 5 % reduziert werden.
Als Geldleistungsberechtigter bekommt man eine um 10 % bzw. 15 % höhere Vergütung.

Corona – Förderungen: Schadensminderungspflicht

Für die Beantragung des Fixkostenzuschusses, des Verlustersatzes und des Ausfallsbonus gilt die Anforderung, die Kosten für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Der Unternehmer muss also schadensmindernde Maßnahmen setzen, um den Verlust durch den Umsatzausfall zu kompensieren.

Im Zuge der Förderprüfung wird darauf geachtet, ob der Unternehmer sich um die Reduktion der Pacht oder der Miete bemüht hat. Hierbei wird davon ausgegangen, dass es für den Mieter zumutbar ist, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und eine Mietzinsminderung zu verlangen. Gemäß den gesetzlichen Grundlagen des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) genügt es, dem Bestandgeber zu erklären, dass man die Zahlungen aussetzt, wenn ein Objekt nicht nutzbar ist. Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen betreffend eine Verpflichtung zur Mietreduktion bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit geprüft. Somit sollte die Zahlung des gesamten Mietzinses nur unter Vorhalt geleistet werden.

Die Einhaltung der Schadensminderungspflicht wird streng geprüft. Im Fall fehlender Beweismittel ist mit einer Rückzahlung der Förderung zu rechnen, im Extremfall ist auch eine Wertung als Förderbetrug möglich. Ein Förderbetrug liegt dann vor, wenn der Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat und sich damit die Förderung erschlichen hat. Dies wird zukünftig durch die Finanzverwaltung im Zuge von Betriebsprüfungen mitgeprüft.

31.12.2021 – GmbH-Abschlüsse ans Firmenbuch

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag bis 31.12.2020 (wahrscheinlich sogar bis Stichtag 30.9.2021) gilt noch die verlängerte Frist von zwölf Monaten. Danach tritt wieder die gewohnte Frist von neun Monaten für die Abgabe beim Firmenbuchgericht in Kraft. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Papierlose Buch­haltung: Die Bank

Auch in der Zahlungsabwicklung gilt: Digital spart man Zeit und Geld und vermeidet Fehler.

Zahlungseingänge

Das Ziel: Weg vom Zahlschein! Überzeugen Sie Ihre Kunden vom praktischen Lastschriftverfahren. Der Kunde muss sich nicht um die Zahlung kümmern und Sie müssen Ihrem Geld nicht hinterherlaufen.

Überweisungen

Alle Banken bieten Apps und Desktop-Lösungen an, die ein Abtippen von Zahlungsdaten ersparen sollen. Hier wird z.B. die Rechnung fotografiert und die Software erkennt die relevanten Zahlungsdaten. Das erleichtert das Leben, ist aber fehleranfällig. Der Goldstandard:

Erst eine zeitnahe Verbuchung ermöglicht die Bereitstellung von Überweisungsdaten für den Zahlungsverkehr.

Verbuchung Bankbelege

Vorteil elektronischer Kontoauszug: Abtippen entfällt, geringere Fehlerquote, Zeitersparnis kann für Abstimmungsarbeiten und Optimierung genutzt werden.

Als Standard-Bankfile ist derzeit CAMT.053 im Einsatz. Ein PDF-Auszug kann zur Buchung gehängt werden. Der Kontoinhaber gewährt einen reinen Lesezugriff auf das Bankkonto, um die Daten abrufen zu können. Die Gebühren der Banken sind hier recht unterschiedlich.

Die Entwicklung geht hier in Richtung API (Application Programming Interface = standardisierte Schnittstelle). Der Kontoinhaber gibt diese 90 Tage für die Buchhaltung frei. Der Zugriff erfolgt mit Hilfe der Rechnungswesen-Software dabei automatisch.

Begünstigtes KFZ bei Sachbezug

Wer ein firmeneigenes KFZ privat nutzen darf, bezahlt dafür Steuern und Sozialversicherung in Form eines Sachbezuges. Die Höhe richtet sich nach den CO2-Emissionen gemäß WLTP-Mess-verfahren.

Keine CO2-Emission: kein Sachbezug

Darunter fallen reine Elektroautos.

Schadstoffarme KFZ: 1,5 % der Anschaffungskosten bzw. max 720 pro Monat

Darunter fallen KFZ mit einer Emission bis 135 g pro km bei Anschaffung in 2022. Auch Hybrid-Fahrzeuge gehören dazu, wenn sie die Emissionsgrenze unterschreiten.

Alle anderen KFZ: 2,0 % der Anschaffungskosten bzw. max 960  pro Monat

Darunter fallen KFZ, die die Emissionsgrenze überschreiten.

Podcast-Tipps für lange Spaziergänge

Egal ob mit oder ohne Lockdown: Spazierengehen ist wieder IN. Für Unterhaltung sorgt dabei so mancher Podcast. Ein paar Vorschläge aus der impuls-Redaktion:

Zu finden auf den Podcast-Plattformen wie Apple Podcast oder Spotify.

Sozialversicherungswerte 2022

Geringfügigkeitsgrenze:

485,85 € pro Monat

Höchstbeitragsgrundlage:

79.380 € pro Jahr

5.670 € pro Monat
(Auszahlung 14 x)

6.615 € pro Monat
(Auszahlung 12 x)

Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge:

Bruttobezug
in Euro

Arbeitslosen-
versicherung

bis 1.828

0 %

über 1.828 bis 1.994

1 %

über 1.994 bis 2.161

2 %

über 2.161

3 %

Werte 2022 noch vorläufig.

Ende Elektronischer Bilanztransfer

Der elektronische Bilanztransfer ist eine kostenlose, digitale Plattform zur automatisierten Übermittlung von Jahresabschlüssen. Im Gegenzug stellen die Betreiberbanken Analyserückmeldungen zu den übermittelten Jahresfinanzberichten bereit. Allerdings wird die Plattform mit Jahresende 2021 eingestellt, da sie zu wenig genutzt wurde.

Guthabenzinsen auf Umsatzsteuerguthaben

Bisher gab es keine Zinsen auf zu spät rückgezahlte Umsatzsteuerguthaben. Nun muss die Finanz in bestimmten Fällen Zinsen zahlen – entschied der Verwaltungsgerichtshof.

Bei hohen Umsatzsteuerrückzahlungen – sei es, weil man besonders hohe Vorsteuerbeträge geltend macht oder weil sich der Umsatz nachträglich reduziert hat – sieht die Finanz meist besonders gut hin. Im Rahmen einer Abgabenprüfung wird der Rechtsanspruch festgestellt. Manchmal dauert es allerdings Monate oder sogar Jahre, bis die Rückzahlung endlich auf dem Konto des Unternehmens landet.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mussten sich mit der Frage nach einer Verzinsung für nicht ausbezahlte Umsatzsteuerguthaben beschäftigen. Der EuGH entschied am 12. Mai 2021, dass Guthaben, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausbezahlt werden, zu verzinsen sind.

In Österreich präzisierte der VwGH am 30. Juni 2021 den Zinsanspruch: Der Zinssatz soll gleich hoch sein wie jener für Anspruchs-, Aussetzungs- oder Beschwerdezinsen – das sind aktuell 1,38 % pro Jahr. Wann der genaue Beginn für einen Zinsenlauf ist, muss allerdings im Einzelfall festgestellt werden.

Tipp:

Wer schon lange auf die Auszahlung einer hohen Umsatzsteuergutschrift wartet, kann mit Verweis auf die EuGH- und VwGH-Judikatur Zinsen beim Finanzamt beantragen. Wie die Finanz diese Anträge behandelt, wird sich zeigen. Wir unterstützen Sie gerne!

Ökosoziale Steuerreform

Die Ökosoziale Steuerreform ist auf Kurs. Erste Maßnahmen sollen schon 2022 umgesetzt werden. Der Begutachtungsentwurf aus den betroffenen Ministerien liegt bereits vor. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen:

Regionaler Klimabonus

Ein Teil der geplanten CO2-Bepreisung wird als Klimabonus ab 2022 an die Bevölkerung zurückbezahlt. Der Bonus soll einmal pro Jahr an jede natürliche Person ausbezahlt werden. Der Bonus beträgt zwischen 100 und 200 €, je nachdem wie gut die jeweilige Gemeinde urbanisiert und an den öffentlichen Verkehr angebunden ist.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten den halben Bonus. Welche Gemeinden in welche Bonusstufe fallen, regelt eine Verordnung. Im Internet kursieren zahlreiche Karten, die aber noch nicht den Letztstand darstellen.

Senkung Krankenversicherungsbeiträge

Niedrigverdiener bis 2.500 € Bruttobezug pro Monat zahlen dann um bis zu 1,7 Prozentpunkte weniger an KV-Beiträgen. Auch Pensionisten bis 2.200 € Bruttopension erhalten eine Ermäßigung. Die Beitragssätze für den Dienstgeber bleiben unverändert.

Senkung Einkommensteuer

Die erste Stufe wurde bereits gesenkt. Nun folgen die Stufen zwei und drei:

Stufe

Einkommen

pro Jahr in €

Grenzsteuersatz

bis Dezember 2019

ab Jänner 2020

ab Juli 2022

ab Juli 2023

1

11.000 – 18.000

25 %

20 %

20 %

20 %

2

18.000 – 31.000

35 %

35 %

30 %

30 %

3

31.000 – 60.000

42 %

42 %

42 %

40 %

Freibetrag für Mitarbeitergewinnbeteiligungen

Befreiung für

bis 2021

ab 2022

Kapitalbeteiligungen

3.000 €

3.000 €

Gewinnbeteiligung

3.000 €

Erhöhung Familienbonus Plus

 

Bonus

pro Kind und Jahr

Bonus

pro Kind und Jahr

 

bis Juni 2022

ab Juli 2022

Familienbonus plus

1.500 €

2.000 €

Familienbonus plus
ab 18 Jahre

500 €

650 €

Kindermehrbetrag (Niedrigverdiener)

250 €

450 €

Senkung Körperschaftsteuer

 

bis 2022

ab 2023

ab 2024

Körperschaftsteuersatz in Prozent

25 %

24 %

23 %

Erhöhung Grenze Geringwertige Wirtschaftsgüter „GWG“

 

bis 2019

ab 2020

ab 2023

GWG-Grenze für Sofortabschreibung

400 €

800 €

1.000 €

Erhöhung Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag

bis 2021

ab 2022

Für die ersten 30.000 €
(Grundfreibetrag)

13 %

15 %

Einführung Ökologischer Investitionsfreibetrag (ab 2023)

Investitionsfreibetrag

Wirtschaftsgüter „Ökologisierung“

Wirtschaftsgüter „Sonstige“

als zusätzliche Betriebsausgabe

15 %

10 %

Die geplanten Maßnahmen liegen im Begutachtungsentwurf vor. Es kann sich daher noch Einiges ändern. Wir halten Sie am Laufenden.

Steuertipps vom Christkind

Die besten Steuerspartipps für Sie. Voraussetzung: Werden Sie noch heuer aktiv!

Tipps für UnternehmerInnen

  • Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können bis zu 13 % vom Gewinn
    über 30.000 € zusätzlich absetzen, wenn sie noch heuer investieren
    (bestimmte Sachgüter und Wertpapiere).
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: bis 800 € noch heuer kaufen und absetzen.
  • Halbjahres-Abschreibung und begünstigte degressive Afa nutzen, wenn bis Jahresende in Betrieb genommen.
  • Kleinunternehmer: Umsatzgrenze von 35.000 € prüfen. Eventuell Lieferungen und Leistungen in 2022 verschieben.
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben vorziehen, Einnahmen verschieben.
  • Registrierkasse: Jahresbeleg nicht vergessen.
  • GSVG-Befreiung beantragen: Kleinstunternehmer zahlen nur 125 € Unfall­versicherung pro Jahr.

Tipps für ArbeitnehmerInnen

  • Jahressechstel prüfen: Bei unregelmäßigen Bezügen oder Sachbezügen kann eine Dienstnehmer-Prämie (teilweise) mit 6 % besteuert werden.
  • Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:
    • 186 € Weihnachts-Sachgeschenke
    • 365 € für Weihnachts(-online)-feier
    • 1.000 € Zuschuss zu Kinderbetreuung
    • 186 € Jubiläums-Sachgeschenke
    • 20 % bzw. 1.000 € Mitarbeiterrabatt
    • 300 € Zukunftssicherung
    • Jobticket
  • Arbeitnehmerveranlagung: Steuerausgleich für 2016 einreichen.

Tipps für alle

  • Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.
  • SV-Rückerstattungsantrag: Für im Jahr 2018 Mehrfachversicherte
  • Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen:
    Ausgaben noch heuer bezahlen.

Liebe Leserin, lieber Leser!

Jetzt befinden wir uns schon wieder in einem Corona-Winter – hoffentlich sind Sie gesund! Dann können Sie sich vielleicht auch anderen Themen zuwenden: Da wäre die ökosoziale Steuerreform auf Seite 2. Für alle, die mit Sportvereinen oder Erwachsenenbildung zu tun haben, erklären wir, wann man im Haupt- oder Nebenberuf tätig wird. Schlusslicht bildet der vierte Teil der Serie über papierlose Buchhaltung.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Angehörigen ein entspanntes Weihnachtsfest und freuen uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr.