Vorsorgewohnung: Wann bekommt man die Vorsteuer retour?

Vorsteueroptimierung bei Kauf.

Als Vorsorgewohnungen bezeichnet man Eigentumswohnungen, die für die Vermietung zu Wohnzwecken erworben werden. Für Wohnraumvermietung fallen grundsätzlich 10 % USt an. Sofern man als Kleinunternehmer gelten kann (sämtliche Umsätze eines Jahres, also auch anderer als aus Vermietung, unter 30.000 €), wäre es möglich, ohne USt zu vermieten. Aber auch der Kleinunternehmer kann optieren, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs für den Wohnungserwerb zu kommen. Der Vorsteuerabzug steht nach Fertigstellung der Wohnung und frühestens mit der Bezahlung des Kaufpreises zu. Erst nach Wohnungsübergabe kann man die gesamte Vorsteuer geltend machen. Die Vorsteuer auf Anzahlungen bekommt man dann retour, wenn die Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann.

Die Vorsteuer kann auch überrechnet werden: Der Käufer lässt das Vorsteuerguthaben auf seinem Steuerkonto zur Gänze auf das Steuerkonto des Verkäufers überrechnen. So muss der Käufer nur den Nettokaufpreis direkt an den Verkäufer bezahlen. Achtung: Es muss ein ausreichendes überrechenbares Guthaben auf dem Finanzamtskonto des Käufers bestehen.

Reihengeschäfte 
erkennen und 
korrekt abwickeln

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften macht in der Praxis häufig Probleme. Denn in der Regel sind damit in erster Linie Personen aus dem Ein- oder Verkaufsbereich im Unternehmen befasst, denen die komplizierten Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts weniger geläufig sind als MitarbeiterInnen in der Buchhaltungsabteilung. Fehler in diesem Bereich können sich aber fatal auswirken und die Umsatzsteuerfreiheit von Geschäften mit ausländischen Abnehmern gefährden bzw. vereiteln.

Es kann daher ratsam sein, eine Checkliste zur Identifikation von Reihengeschäften zur Verfügung zu stellen, die allen damit befassten MitarbeiterInnen zugänglich ist.

Diese könnte folgenden Aufbau haben (Nein-Antworten bedeuten, dass kein Reihengeschäft vorliegt):

Schritt 1: Sind mehr als zwei Unternehmen an einem konkreten Umsatzgeschäft über ein und dieselbe Ware beteiligt? Nur wenn ja weiter mit

Schritt 2: Wird die Ware vom ersten zum letzten Unternehmer in der Reihe befördert oder versendet? Nur wenn ja:

Schritt 3: Befindet sich zumindest ein Unternehmer im Ausland? Nur wenn ja: Regeln für Auslandsreihengeschäfte beachten, allenfalls unter Beiziehung der Buchhaltungsabteilung oder des Steuerberaters. Inlandsreihengeschäfte machen selten Probleme, alle Unternehmer in der Lieferkette haben ihre Rechnungen mit (österreichischer) Mehrwertsteuer auszustellen.

Bei Schritt 1 kann eine von der Kundenadresse abweichende Lieferadresse ein Indikator für ein Reihengeschäft sein.

Bei Schritt 2 ist zu beachten, dass es unerheblich ist, ob die Beförderung oder Versendung durch den liefernden Unternehmer selbst oder durch einen Dritten (etwa Spediteur) bewirkt wird.

Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte:

Bei diesen gelangt die Ware direkt aus einem EU-Land (Abgangsort) an den letzten Abnehmer in ein anderes EU-Land. Wesentlich dabei ist, wer den Transport der Ware, wer also die „bewegte“ Lieferung veranlasst. Die Lieferung an diesen den Transport veranlassenden Unternehmer ist die „bewegte“ Lieferung. Wird der Transport vom ersten in der Reihe beauftragt, dann ist die Lieferung von diesem an den nächsten in der Reihe die „bewegte“ Lieferung. Alle übrigen Lieferanten haben die Ware nicht bewegt. Die der „bewegten“ Lieferung vorgelagerten Lieferanten haben die Ware am Abgangsort zu versteuern, alle nachgelagerten Lieferanten müssen sich im Bestimmungsland steuerlich registrieren lassen.

Ihre Rechnungen an den jeweils nächsten Abnehmer sind mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes belastet. Beauftragt also der erste oder zweite in der Reihe den Transport der Ware, kann der Erste steuerfrei liefern, alle Übrigen (einschließlich des Zweiten) haben „ruhende“ Lieferungen im Bestimmungsland bewirkt. Bewirkt der letzte in der Reihe den Transport („bewegte“ Lieferung daher vom Vorletzten zum Letzten), sind die diesen beiden Abnehmern vorgelagerten Umsätze am Abgangsort bewirkt und müssen dort der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Sonderfall innergemeinschaftliche Dreiecksreihengeschäfte: funktionieren nur, wenn exakt drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Staaten ein Reihengeschäft abschließen. Der mittlere in der Reihe muss sich bei Erfüllung aller Kriterien nicht im Bestimmungsland steuerlich registrieren, auch er kann ohne Umsatzsteuer fakturieren.

Aviso-Anmeldung über APP

Dienstnehmer müssen vor Dienstbeginn bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Dafür reicht eine Mindestangaben-Anmeldung – Aviso-Anmeldung genannt. Dafür gibt es nun die MAM-App, die es kostenlos für Android und IOS gibt. Vorteil: Die Stammdaten von Dienstnehmer und Dienstgeber bleiben gespeichert und man erspart sich die neuerliche Eingabe. Nach erfolgreicher Aviso-Anmeldung bekommt man eine Bestätigung per E-Mail.

100 € von SVA für sportliche Kinder

Der Gesundheitshunderter wurde ausgeweitet. Seit kurzem winkt als Belohnung für den Gesundheits-Check für SVA-(mit)versicherte Kinder bis 18 Jahre 100 €, die man für Sportausrüstung, Sportverein, Sportwoche oder Skikurs verwenden kann. Einfach Teilnahmebestätigung vom Gesundheits-Check und Sportrechnung an die SVA schicken. Infos unter:

www.svagw.at/kindergesundheit

Denken wie ein Shaolin

Im Leben sind Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. Wir nennen sie nicht Kampf, aber auch wir müssen uns durchsetzen und innere Haltung zeigen. Wir sehnen uns nach Ruhe, doch wir sind beherrscht von unseren Gefühlen. Wir werden durch Dritte beeinflusst, wo wir gerne frei wären. Bestsellerautor Bernhard Moestl kennt die sieben Schritte, die uns herausführen aus gefühlsmäßigen Verstrickungen und uns ein ruhiges Denken ermöglichen. Beispiele und Lernschritte zeigen wie fernöstliche Weisheit Klarheit im modernen Alltag schafft.

Denken wie ein Shaolin – Die sieben Prinzipien emotionaler Selbstbestimmung, Bernhard Moestl, Knaur.

Registrierkasse: Termin 1. April ist fix

Keine Gnade in Sachen Registrierkasse. Die Finanz besteht ab 1.4.2017 auf einer Sicherungseinrichtung, die eine Manipulation der Kasse verhindern soll. Nur wer bis Mitte März nachweislich die Umrüstung der Registrierkasse bestellt hat, bleibt noch straffrei. Alle Nachzügler sollten für die Einrichtung der Sicherheitseinrichtung umgehend Kontakt mit ihrem Kassenhersteller oder -anbieter aufnehmen.

Gefälschte Domainabrechnungen

Wir haben schon oft vor falschen Rechnungen von diversen Firmenregistern gewarnt. Heute möchten wir auf gefälschte Domainabrechnungen hinweisen, die verblüffend ähnlich der Abrechnung von echten Domainanbietern aussehen. Werden Sie stutzig, wenn etwa die Überweisung nach Spanien erfolgen soll, die Rechnungsanschrift offensichtlich falsch ist oder der Domainname fehlt. Man erkennt diese Kuckucksrechnungen aber auch an Fehlern im deutschen Text oder daran, dass als Büroadresse ein Postfach angegeben wird.

Gutachten für Immobilien-Abschreibung

2016 ist das Jahr der Gutachten, denn die laufende Abschreibung (Afa) für betriebliche Wohngebäude sinkt von 2,5 % auf 1,5 % – und das auch schon für bestehende Gebäude. Es ist ein Gutachten eines Bausachverständigen notwendig, das eine niedrigere Nutzungsdauer und damit eine höhere Afa belegen kann. Dies allerdings nur im Jahr der Inbetriebnahme des Gebäudes. Für das Jahr 2016 gibt es nun eine Ausnahme: Ausnahmsweise darf das Gutachten die Nutzungsdauer auch bei bereits laufender Afa belegen und abändern.

Automatisch zur Steuergutschrift

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung kommt ab 2017 und bringt automatisch Geld zurück vom Finanzamt. So funktioniert sie:

Das Finanzamt führt eine Arbeitnehmerveranlagung automatisch ohne Antrag durch, wenn Sie

Die antragslose Steuergutschrift winkt erstmalig ab dem zweiten Halbjahr 2017 für 2016. Das Finanzamt „warnt“ mit Brief vor – vor allem um die Kontonummer für die Rücküberweisung abzufragen. Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung ist immer möglich. Wer trotzdem zusätzliche Absetzposten absetzen möchte, hat dafür wie gehabt fünf Jahre Zeit, auch wenn das Finanzamt bereits automatisch veranlagt hat.

Tipp: Auch wenn Sie keine zusätzlichen Absetzposten haben, macht es trotzdem Sinn, die Arbeitnehmerveranlagung sofort selbst durchzuführen. Das Finanzamt veranlagt nämlich innerhalb von ein paar Tagen. Damit haben Sie so die Steuergutschrift wesentlich früher am Konto.

Das Finanzamt wartet mit der antragslosen Veranlagung, wenn man in den beiden Vorjahren Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt hat oder wenn noch andere Einkünfte berücksichtigt wurden. Wenn man nach zwei Jahren noch keine Steuererklärung abgebeben hat, führt das Finanzamt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch.

Wer erstmalig eine verpflichtende Steuererklärung abzugeben hat (z.B. weil zum ersten Mal Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen) und bereits eine Gutschrift über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten hat, bekommt einen neuen Bescheid. Der Gutschriftsbescheid wird aufgehoben und die Einkommensteuer neu berechnet. Unter Umständen muss man die Gutschrift zurückzahlen.

Pensionisten profitieren

Pensionisten, die aufgrund ihrer niedrigen Pension keine Lohnsteuer zahlen, bekommen über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung bis zu 110 € der Sozialversicherungsbeiträge in Form der Negativsteuer zurückbezahlt. Interessant wird die antragslose Arbeitnehmerveranlagung insbesondere auch ab 2018 für das Veranlagungsjahr 2017. Dann werden die Spenden und der Kirchenbeitrag automatisch gemeldet und es erhöht sich die Zahl der automatischen Fälle um ein Vielfaches.

Auszahlung der Steuergutschrift

Wenn das Finanzamt Ihre Kontonummer gespeichert hat, wird ein Guthaben aus der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Weist das Finanzamtskonto einen Rückstand auf, wird trotz Gutschrift durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung nichts oder ein verminderter Betrag ausbezahlt. Die Gutschrift wird automatisch mit einem Steuerrückstand verrechnet.

Tipp:

Hinterlegen Sie rechtzeitig Ihre Kontonummer in FinanzOnline – spätestens mit dem Infobrief der Finanz. Oder Sie informieren das Finanzamt schriftlich. In Nachhinein kann man die Gutschrift mittels Rückzahlungsantrag anfordern.

Wie bekommt man eine Investitionszuwachsprämie?

Seit 9. Jänner 2017 kann man die Investitionszuwachsprämie beantragen, aber erst wenn die Förderrichtlinie auf dem Tisch liegt, sind die Förderbedingungen endgültig klar.

Investitionszuwächse ab 50.000 € werden mit einer nicht rückzahlbaren Prämie bis zu 15 % gefördert. Förderbar sind materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen in Österreich, die die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre übersteigen. Ausgenommen sind unter anderem Investitionen in KFZ, Grundstücke und immaterielle Güter wie Software.

Den Antrag muss man vor Projektbeginn – das ist die rechtsverbindliche Bestellung – bei der Austria Wirtschaftsservice (AWS) bzw. bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) stellen. Keine Förderung gibt es für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Apotheken, Ärzte oder Wirtschaftstreuhänder mit Ausnahme der Ziviltechniker und Architekten. Die Investitionen müssen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt und danach innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden.

www.aws.at

Tipp:

Schätzen Sie im Antrag die Investitionen großzügig. Die Förderung bekommen Sie im Nachhinein auf die nachgewiesenen Investitionen.

Wie spende ich richtig?

Ich werde von Spendenorganisationen aufgefordert, meinen vollständigen Namen und mein Geburtsdatum bekannt zu geben. Warum ist das so?

Ab 2017 werden Ihre Spenden automatisch ans Finanzamt gemeldet. Nur so können sie weiterhin von der Steuer abgesetzt werden.

Die Spendenorganisation braucht folgende Daten:

Tipp: Sie können die Daten im Onlinebanking im Verwendungszweck mitschicken. Wer mit Zahlschein überweist und dieser keine entsprechenden Felder aufweist, sollte mit der Spendenorganisation Kontakt aufnehmen, damit die Zahlung richtig zugeordnet wird. Die Spendenorganisation braucht nur einmal Ihre Daten. Bewahren Sie die Spendenbelege zur Kontrolle auf. Ein Fehler muss grundsätzlich von der Spendenorganisation korrigiert werden; nur in Ausnahmefällen korrigiert das Finanzamt.

Spenden aus dem Betriebsvermögen muss man weiterhin in der Steuererklärung angeben. Einzelunternehmer fahren aber meist besser, wenn sie die Spende als Sonderausgabe und nicht als Betriebsausgabe absetzen. Damit kürzt die Spende nicht den Gewinnfreibetrag. Übrigens: Auch der Kirchenbeitrag und die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung werden ab 2017 automatisch gemeldet.

Aushilfen: 
abgabenfreie 
Beschäftigung

Der Gesetzgeber hat die Aushilfstätigkeit attraktiver gestaltet. Seit Jänner 2017 sind Bezüge von Aushilfen steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Diese Steuerfreiheit bleibt auch im Zuge einer Pflichtveranlagung erhalten. Sobald Steuerfreiheit besteht, sind diese Bezüge auch von den Lohnnebenkosten DB, DZ und Kommunalsteuer befreit. Achtung! Trotzdem muss man die Aushilfskraft als geringfügigen Dienstnehmer anmelden und man zahlt 1,3 % Unfallversicherung und 1,53 % betriebliche Mitarbeitervorsorge. Überschreitet der Betrieb insgesamt die 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze, fallen noch 16,4 % Dienstgeberabgabe an.

Tägliche Geringfügigkeitsgrenze gefallen

Ein Dienstverhältnis (DV) gilt als geringfügig, wenn daraus im Kalendermonat ein Entgelt von maximal 425,70 Ä gebührt. Diese neue Bestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ermöglicht eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung als bislang.

Ob ein geringfügiges Dienstverhältnis vorliegt hängt davon ab, für welchen Zeitraum das Dienstverhältnis abgeschlossen wurde, wann es beginnt oder endet und wie hoch das gebührende Entgelt ist. Vier Fälle sollen die komplizierte Materie verdeutlichen:

  1. Unbefristetes Dienstverhältnis:
    6. bis 10. Feb., Ende während Probezeit, vereinbartes Entgelt 1.250 €: das vereinbarte Entgelt liegt über der Geringfügigkeitsgrenze, daher Vollversicherung

  2. Befristetes DV ein Monat oder mehr:
    6. März bis 5. April; es liegen zwei Rumpfkalendermonate vor:
    tatsächliches Entgelt März 400 €: Hochrechnung 400 € / 25 Tage im März x 30 Tage ergibt 480 €, daher Vollversicherung
    tatsächliches Entgelt April 100 €: Hochrechnung 100 € / 5 Tage im April x 30 Tage ergibt 600 €, daher Vollversicherung

  3. Befristetes DV kürzer als ein Monat:
    Beginn 20. Jän. bis 10. Feb.
    tatsächliches Entgelt Jänner 400 €,
    keine Hochrechnung, daher geringfügige Beschäftigung
    tatsächliches Entgelt Februar 350 €, keine Hochrechnung, daher geringfügige Beschäftigung

  4. Fall-/tageweise Beschäftigung:
    am 1. (120 €), 8. (140 €), 15. (100 €),
    22. (120 €) Feb., in Summe 480 €, alle Kalendertage liegen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 425,70 €, daher ist geringfügige Beschäftigung möglich.

Kauf- und Verkauf von Gold oder Bitcoins

In Zeiten niedriger Zinssätze suchen Spekulationslustige alternative Anlageformen. Gold steht dabei hoch im Kurs, aber auch Bitcoins werden als Geldanlage immer attraktiver. Was ist steuerlich zu beachten?

Ankauf ohne Umsatzsteuer (USt)

Der Kauf von Gold ist umsatzsteuerfrei, wenn es sich um Anlagegold handelt. Goldbarren und -plättchen sind umsatzsteuerbefreit, wenn sie ein auf dem Goldmarkt akzeptiertes Gewicht und einen Feingehalt von mindestens 99,5 % besitzen. Bei Goldmünzen greift die Befreiung, wenn sie eine Feinheit von mind. 90 % aufweisen, nach 1800 geprägt wurden, im Herkunftsland als Zahlungsmittel gelten oder galten und der Münzpreis max. 80 % über dem Goldpreis liegt. Das Finanzministerium führt eine Liste der jedenfalls umsatzsteuerbefreiten Münzen. Darin finden sich Klassiker wie Dukaten, Goldener Philharmoniker, Maple Leaf oder Krügerrand.

Wer Euro gegen Bitcoins tauscht, braucht auch dafür keine Umsatzsteuer zu zahlen. Das hat das Finanzministerium im Dezember 2016 in den Umsatzsteuerrichtlinien bestätigt. Hier greift die USt-Befreiung für die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln.

Betriebsvermögen

Gold und Bitcoins können sowohl für das Unternehmen als auch privat gekauft werden. Bitcoins gelten ertragsteuerlich nicht als Zahlungsmittel, sondern wie Gold als Wirtschaftsgut und zählen daher zum unternehmerischen Anlagemögen, wenn als langfristige Investition geplant. Plant man seine Bitcoins rasch wieder auszugeben (zu verkaufen), hält man diese im Umlaufvermögen. Auch eine GmbH kann Bitcoins oder Gold kaufen und verkaufen.

Laufende Besteuerung

Werden Bitcoins gegen Zinsen verliehen oder auf einer Börse mit Verzinsung aufbewahrt, so sind diese Zinsen mangels KESt-Einbehalt mit 27,5 % in der Einkommensteuererklärung zu versteuern. GmbHs versteuern Zinsen mit 25 % KÖSt in der Körperschaftsteuererklärung. Bei Gold sieht das anders aus: Gold wirft keine laufenden Erträge ab und muss daher nicht in die laufende Steuererklärung.

Versteuerung bei Verkauf

Der Gewinn aus dem Verkauf von Gold oder der Umtausch von Bitcoins in Euro aus dem Betriebsvermögen ist steuerpflichtig. Und zwar mit dem normalen Steuertarif bis zu 55 %. GmbHs zahlen 25 % Körperschaftsteuer und bei einer folgenden Ausschüttung nochmals 27,5 % – in Summe ergibt das eine Steuerbelastung von 45,625 %. Bei Privatanlegern ist das anders: Wer nach der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft, kann den Gewinn steuerfrei einnehmen. Wird innerhalb von einem Jahr verkauft, wird der Gewinn auch mit dem normalen Steuertarif versteuert, wenn alle Spekulationsgeschäfte 440 € im Jahr übersteigen.

Ein Verlust bei Verkauf aus dem Betriebsvermögen kann mit laufenden betrieblichen Gewinnen verrechnet werden. Im Privatvermögen sind Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig.

Tipp:

Ob Gold, Bitcoins oder ähnliche Finanzanlagen besser im Betriebs- oder Privatvermögen aufgehoben sind, hängt davon ab, für welchen Zweck diese angeschafft wurden, wie lange sie behalten werden sollen und woher das Geld für den Ankauf stammt. Wir beraten Sie gerne.

30. April bzw. 30. Juni: Steuererklärungen 2016

Wer über keinen Internetzugang verfügt, muss die Steuerformulare 2016 (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) bis 30. April 2017 ab-geben. Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline haben Sie bis 30. Juni 2017 Zeit. Mit Ihrem Steuerberater wird die Frist bis maximal März 2018 verlängert.

Zählt der WC-Besuch zur Arbeitszeit?

Anlassfall war die Klage eines behinderten Arbeiters gegen die Pensionsversicherung auf Gewährung einer Invaliditätspension. Der Kläger begründete, dass er bedingt durch seine Behinderung alle zwei bis drei Stunden das WC für die Dauer von fünf bis zehn Minuten aufsuchen müsse und daher am Arbeitsmarkt nicht mehr einsatzfähig sei.

Es war somit zu beurteilen, ob diese Notwendigkeit tatsächlich berufsunfähig macht oder ob solche Arbeitsunterbrechungen geduldet werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied gegen den Arbeiter: „Es ist üblich, solche kurzen Toilettenpausen zu tolerieren und diese nicht als zusätzliche Arbeitspausen zu qualifizieren“. Es liegt daher kein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt vor.

Zeit für Steuerausgleich

Wer muss? Wer darf? Automatisch? Machen Sie den Test zur Arbeitnehmerveranlagung:

 

Wer muss?

Voraussetzungen

Einkommensteuer-erklärung: bis 30.4. des Folgejahres am Papier bzw. bis 30.6. per FinanzOnline

  • andere Einkünfte über 730€ oder
  • Kapitalerträge ohne KESt-Abzug über 22€ oder
  • steuerpflichtige Gewinne aus Grundstücksverkauf ohne ImmoESt-Abzug

Arbeitnehmerveranlagung: bis 30.9. des Folgejahre

  • gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte oder
  • Alleinverdiener/-erzieher/ Pensionisten-Absetzbetrag zu Unrecht abgezogen

Arbeitnehmerveranlagung: nach Aufforderung Finanzamt

  • Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Bezüge aus Truppenübung, Insolvenz-Entgelt-Fonds, BUAK, Dienstleistungsscheck erhalten oder
  • Rückzahlung Sozialversicherungs-Pflichtbeiträge oder Pension
  • Berücksichtigung Freibetragsbescheid in Lohnverrechnung

Arbeitnehmerveranlagung: bis 30.4. des Folgejahres am Papier bzw. bis 30.6. per FinanzOnline

  • Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro zu hoch oder zu Unrecht oder
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über 730€ ohne Lohnsteuerabzug (z.B. Grenzgänger) oder
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung zu hoch oder zu Unrecht

Wer darf?

Sinnvoll, wenn

Arbeitnehmerveranlagung: bis fünf Jahre

  • Alleinverdiener oder Alleinerzieher oder
  • Kinder vorhanden oder
  • Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen oder

Sozialversicherung ist angefallen aber keine Lohnsteuer oder

schwankende Bezüge bzw. Verdienstunterbrechungen

Automatisch?

Voraussetzungen

Automatische ANV:

erstmalig für 2016

wer bis 30.6.2017 keine ANV eingereicht hat und

ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte und

Veranlagung ergibt eine Gutschrift und

aufgrund der vergangenen ANV sind keine absetzbaren Ausgaben zu erwarten

Regierungsprogramm neu: Steueränderungen

Die Bundesregierung hat ein neues Arbeitsprogramm für 2017/2018 beschlossen. Bei den Steuern verbessert sich einiges:

Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt in den nächsten Monaten. Es kann sich daher noch einiges ändern.