Recht
28. Mai 2018

Brauche ich einen Auftragsverarbeiter-Vertrag mit meinem Steuerberater?

In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Verantwortliche müssen sicherstellen und den Nachweis erbringen, dass die Datenverarbeitung entsprechend der DSGVO erfolgt. Wenn Verantwortliche mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, müssen sie einen Vertrag abschließen.

Verantwortlicher ist jemand, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Auftragsverarbeiter ist jemand, der die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet.

Die Wirtschaftskammer gab als Beispiel für einen Auftragsverarbeiter die Steuerberaterin bzw. den Steuerberater an. Das führte zu vermehrten Nachfragen bei Klienten, wann denn ein Vertragsmuster für Auftragsverarbeiter käme. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) vertritt den Standpunkt, dass Steuerberater Verantwortliche sind und keine Auftragsverarbeiter. Ein Rechtsgutachten bestätigte die Meinung: Steuerberater sind aufgrund ihres strengen Berufsrechtes weisungsfrei  und somit Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

Fazit: Sie bekommen von uns zwar keinen zusätzlichen Vertrag für Auftragsverarbeiter, aber die Sicherheit, dass Ihre Daten mit großer Sorgfalt behandelt werden und ohne Ihre Zustimmung nicht nach außen gelangen.

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