Rechnungswesen
19. Februar 2024

Checkliste Aufbewahrungspflichten

Wie lange müssen Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden?

Was? Dauer
Buchhaltung, Lohnverrechnung, Rechnungswesen
Bücher des Rechnungswesens, Aufzeichnungen, Belege
(Rechnungen, Bankbelege, Bankauszüge, Frachtbriefe, Abrechnungen…)
7 Jahre
Geschäftspapiere
(Papier und Email)
7 Jahre
Monats- und Jahresbeleg aus der Registrierkasse, Datenerfassungsprotokoll, Startbeleg 7 Jahre
Inventurlisten 7 Jahre
Unterlagen für Anlagenkäufe 7 Jahre
Lohnverrechnungsunterlagen 7 Jahre
Ausnahme: Personalstamm für Dienstzeugnis 30 Jahre
Sonstige Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind 7 Jahre
Kapitalgesellschaften zusätzlich:
Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse / Konzernabschlüsse inkl. Lagebericht, empfangene Geschäftsbriefe und Kopie der abgesendeten Geschäftsbriefe
7 Jahre
Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen an Nicht-Unternehmer in EU-Staaten (OSS) 10 Jahre
Aufzeichnungen von Plattformen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Plattformhaftung 10 Jahre
Unterlagen COVID-19-Hilfen
Investitionsprämie 10 Jahre
Kurzarbeitsbeihilfe 10 Jahre
Härtefallfonds 7 Jahre
Ausnahme: Härtefallfonds Phase 1 10 Jahre
Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss 800.000 7 Jahre
Ausfallsbonus I, II, III 7 Jahre
Verlustersatz I, II, III 7 Jahre
Unterlagen im Zusammenhang mit Immobilien
Belege Anschaffungs- und Herstellungskosten von Grund und Boden, Gebäuden, Baurechten, Superädifikaten 22 Jahre
Belege für Instandhaltung und Instandsetzung 22 Jahre
Tipp: Wir empfehlen diese Belege niemals zu vernichten, da sie bei Verkauf relevant sein können (z.B. Immobilien-Ertragsteuer)
Fristverlängerung
Unterlagen, die ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren betreffen (z.B. Beschwerde Finanzamt, Betriebsprüfung) Verlängerung bis Verfahrensende
Abweichendes Wirtschaftsjahr Verlängerung bis Ende jeweiliges Kalenderjahr
Dauerakt
Unterlagen, die für Beweisführung wichtig sind (z.B. Arbeits-, Gesellschafts-, Darlehens-, Kredit-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge) dauerhaft
Unterlagen, die man aufgrund Datenschutzes vernichten muss
Bewerbungsunterlagen bei Absage 7 Monate
Personenbezogene Daten müssen grundsätzlich nach Verwendung gelöscht werden; spätestens jedoch bei Aufforderung zur Löschung oder Widerruf der Verarbeitungszustimmung. Keine Löschungspflicht, wenn Daten für Vertragserfüllung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, öffentliches Interesse oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

Weitere Informationen

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