Neben der Alterspension darf man unbegrenzt dazuverdienen. Alternativ kann man auch später in Pension gehen. Was sich lohnt und was nicht, hängt nicht zuletzt von Ihrer persönlichen Liquiditätsplanung ab. Wir haben vier klassische Varianten für ASVG- bzw. GSVG-Pensionisten mit Vor- und Nachteilen zusammengestellt.
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Liquidität |
Nur Zuverdienst |
Pension laufend minimal erhöht + Zuverdienst |
Pension |
Pension + Passiveinkünfte |
+ |
· Aufschubbonus: Halbierung der Pensionsbeiträge für max. drei Jahre |
· Doppelte Einkünfte
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· Keine Sozialversicherungsbeiträge · Aufbesserung der Pension |
· Keine Sozialversicherungsbeiträge · Geringe Arbeitsleistung notwendig |
– |
· Verzicht auf Pension |
· Volle Sozialversicherungs-beiträge · Steuernachzahlung durch Zusammenrechnung (höhere Progression)
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· Geringer Nebenverdienst bis rd. 500 € pro Monat · Steuernachzahlung durch Zusammenrechnung (höhere Progression)
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· Vermögen notwendig und gebunden · Steuernachzahlung durch Zusammenrechnung (Vermietung) bzw. KESt-Abzug · Kein „echtes“ Weiterarbeiten im Beruf |
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Liquidität |
Pension deutlich erhöht |
Pension minimal erhöht |
Pension nicht erhöht 2) |
Pension nicht erhöht 2) + Passiveinkünfte |
+ |
· Aufschubbonus: 4,2 % Zuschlag zur Pension pro Jahr des Aufschubs ergibt deutlich höhere Pension |
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· Einkünfte bleiben auch im endgültigen Ruhestand, wenn Vermögen nicht verkauft wird |
– |
· Amortisiert sich erst nach 8-10 Jahren |
· Erhöhung ist sehr gering · Amortisiert sich erst nach mehr als 20 Jahren |
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· Vermögen notwendig und gebunden · Steuernachzahlung durch Zusammenrechnung (Vermietung) bzw. KESt-Abzug |