Durch das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (Inkrafttreten am 1.1.2019) ist es möglich, eine GmbH zu gründen, ohne dass die Parteien an einem Ort zusammenkommen müssen. Der Gesellschaftsvertrag wird in Form eines elektronischen Notariatsaktes und der Nutzung eines elektronischen Kommunikationsmittels errichtet. Im Konkreten handelt es sich hierbei um eine Videokonferenz, in der ein Notar die Identität der Parteien anhand eines amtlichen Lichtbildausweises feststellt.