Recht
12. September 2017

Mehr Nebenrechte und weniger Bürokratie

Mit diesen Worten lässt sich die Gewerberechtsnovelle zusammenfassen. Die wichtigsten Erleichterungen:

Ausweitung der Nebenrechte: Jetzt kann man noch mehr in andere Gewerbe „hinüberarbeiten“, ohne einen weiteren Gewerbeschein lösen zu müssen:

  • in anderes freies Gewerbe: max. 30 % des Jahresumsatzes
  • in anderes reglementiertes Gewerbe: max. 15 % des Auftrages
  • insg. max. 30 % des Jahresumsatzes

Einteilung der Gewerbe: Die Liste der reglementierten Gewerbe wird von 80 auf 75 reduziert, wobei einige nur zusammengelegt wurden. Wirklich liberalisiert wurden die Erzeugung von kosmetischen Artikeln und die Arbeitsvermittlung. Auch alle Teilgewerbe (Ausnahme Erdbau) werden freie Gewerbe.

Gewerbelizenz: Die Gewerbeberechtigungen und die Nebenrechte bilden gemeinsam eine Gewerbelizenz. Wer zu viel „hinüberarbeitet“ wird nicht bestraft, sondern muss eine Gewerbeanzeige innerhalb von drei Wochen nachholen.

Wirtschaftskammerbeiträge: Doppelte Grundumlage fällt nur noch an, wenn man die Nebenrechte überschreitet. Neu: Bei Mehrfach-Mitgliedschaft aufgrund mehrerer Standorte zahlt man nur noch ein Mal Grundumlage.

Erleichterung Betriebsanlagen: Bei temporären Änderungen für Public Viewing ist kein Genehmigungsverfahren mehr erforderlich. Außerdem wird das Genehmigungsverfahren verkürzt. So muss die Gewerbebehörde bei einem vereinfachten Verfahren innerhalb von zwei Monaten entscheiden, bei allen anderen Verfahren innerhalb von vier Monaten.

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