Dienstnehmer
12. September 2017

Ich betreibe ein Handelsunternehmen. Was bringt der neue Kollektivvertrag?

Der bestehende Kollektivvertrag für die Handelsangestellten stammt aus dem Jahre 1848. Es war höchst an der Zeit diesen zu entrümpeln.

Ab Dezember 2017 gibt es ein einziges Gehaltsschema für ganz Österreich mit insgesamt acht Beschäftigungsgruppen. Es muss nicht sofort auf das neue Schema umgestiegen werden, Unternehmen können sich bis Anfang 2021 Zeit lassen. Der Umstieg kann zu jedem beliebigen Monat erfolgen.

Neu ist: Die Einstiegsgehälter werden angehoben, für Hilfskräfte beginnen diese bei 1.500 €, für Angestellte mit Lehrabschluss bei 1.600 € brutto. Die Gehaltskurve wird flacher, es gibt nur mehr vier Vorrückungen, dafür die erste bereits nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit – nicht wie bisher erst nach neun Jahren – nach zwölf Jahren findet die letzte statt. Das macht es für die Jüngeren attraktiver, ältere Arbeitnehmer erleiden jedoch Einbußen.

Im Falle von Jobwechsel steigen aber deren Chancen, weil sie billiger werden. Zumal auch nur maximal sieben Vordienstjahre (anstatt 18) angerechnet werden müssen. Karenzzeiten von Frauen werden zukünftig voll angerechnet. Alles in allem ein guter Anfang, dem weitere Schritte folgen sollten. Denn strittige Themen wie etwa Überstundenzuschläge, Aufrechterhaltung der Überzahlungen wurden erst gar nicht angepackt. Und bei den Handelsarbeitern bleibt vorerst auch alles beim Alten.

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