Seit der Veranlagung 2020 können Kleinunternehmen ihre Gewinne pauschal ermitteln. Voraussetzung ist eine Umsatzhöhe von maximal 35.000 €. Ab der Veranlagung 2021 erfolgt eine Harmonisierung mit der Umsatz-steuer-Kleinunternehmerregelung, der Grenz-wert ist auch hier als Nettogröße zu verstehen. Die Regelung für ein einmaliges Überschreiten der Grenze bis zu 15 % innerhalb von fünf Jahren wird ab 2021 ebenso angepasst.