Als Selbstständiger können Sie Ihre Krankenversicherung nach dem GSVG individuell gestalten. Sie können aus drei Leistungspaketen wählen.
Ein Blick auf Ihre Beitragsvorschreibung für das 1. Quartal eines Jahres verrät Ihnen, wie Sie eingestuft sind. Unter KV-Beitrag sehen Sie die Basis: bis 6.614,99 € sind Sie sachleistungsberechtigt, bei 6.615,00 € (Höchstbeitragsgrundlage ab 2022) sind Sie geldleistungsberechtigt. Wenn Sie eine Option freiwillig wählen, bleibt diese auch bestehen, wenn sich Ihre Beiträge aufgrund der tatsächlichen Einkommenssituation ändern.
Für eine Option ist ein Antrag notwendig. Sie können diese frühestens mit Ende jenes Kalenderjahres beenden, das auf das Jahr des Beginns fällt.
Sachleistungsberechtigte Einkommensbasis 2022 * bis 79.379,99 € pro Jahr bzw. bis 6.614.99 € pro Monat Neuzugänge (1.–3. Jahr) Freiberufler Mehrfach-Versicherte Gewerbepensionisten |
Geldleistungsberechtigte Einkommensbasis 2022 * ab 79.380,00 € pro Jahr bzw. ab 6.615,00 € pro Monat Gewerbepensionisten mit GSVG-pflichtigen Zusatzeinkünften |
Leistungspaket |
Sachleistung |
Halbe Geldleistung |
Volle Geldleistung |
Arzt |
Mit e-card zum Vertragsarzt, Selbstbehalt: 20 % ** keine Vorfinanzierung, fixer Selbstbehalt nur Vertragsärzte Hinweis: Sie können zusätzlich zum Privatarzt gehen (siehe volle Geldleistung) |
mit e-card zum Vertragsarzt, Selbstbehalt: 20 % ** keine Vorfinanzierung, fixer Selbstbehalt nur Vertragsärzte Hinweis: Sie können zusätzlich zum Privatarzt gehen (siehe volle Geldleistung) |
als Privatpatient wird Honorar selbst bezahlt, man erhält eine SVS-Vergütung **, es werden jedoch max. 80 % der Arztrechnung vergütet (meist 60–70 %) freie Arztwahl, geringere Wartezeiten Vorfinanzierung, höherer Selbstbehalt |
Medikamente |
auf Kassenrezept werden Medikamente gegen 6,50 € (Wert 2021) Rezeptgebühr pro Packung ausgegeben, Rezeptbewilligungen erfolgen automatisch Hinweis: Sie können zusätzlich Privatrezepte einreichen (siehe volle Geldleistung) |
auf Kassenrezept werden Medikamente gegen 6,50 € Rezeptgebühr pro Packung ausgegeben, Rezeptbewilligungen erfolgen automatisch Hinweis: Sie können zusätzlich Privatrezepte einreichen (siehe volle Geldleistung) |
6,50 € Rezeptgebühr pro Packung für verordnete Medikamente auf Kassenrezept; Privatrezept kann durch SVS-Landesstelle in Kassenrezept umgewandelt werden; selbst bezahltes Medikament wird mit max. 80 % minus Rezeptgebühr vergütet Vorfinanzierung, höherer Selbstbehalt |
Spital |
nur Normalklasse möglich private Spital-Zusatzversicherung u.U. billiger als GSVG-Option |
auf Wunsch Sonderklasse möglich, Vergütung max. 80 % private Spital-Zusatzversicherung wird billiger |
auf Wunsch Sonderklasse möglich, Vergütung max. 80 % private Spital-Zusatzversicherung wird billiger |
* Basis für 2022 ist grundsätzlich das Einkommen 2019 + Beiträge zum GSVG (drittvorangegangenes Jahr)
** Tipp: Der Selbstbehalt kann bei erfolgreicher bzw. nachhaltiger Teilnahme an „Meine Gesundheitsziele“ auf 10 % bzw. 5 % reduziert werden.
Als Geldleistungsberechtigter bekommt man eine um 10 % bzw. 15 % höhere Vergütung.