International
19. Juni 2017

Überwintern im Süden. Wo versteuern Pensionisten?

Die Anzahl der in Österreich lebenden Pensionisten, die mehrere Monate eines Jahres im Ausland verbringen oder ihren Wohnsitz gänzlich ins Ausland verlegen, steigt ständig.

Sobald der Wohnsitz im Ausland liegt und mehr als sechs Monate im Ausland verbracht werden, sind diese Pensionisten in Österreich nur mehr beschränkt steuerpflichtig. Das Welteinkommen wird dann im Wohnortstaat versteuert. Österreich als auszahlender Staat will nach österreichischem Recht ebenfalls besteuern.

Um eine Besteuerung in mehreren Staaten zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Vereinbarungen zwischen Ländern regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Grundsätzlich werden Pensionen, die ins Ausland überwiesen werden, nur einmal versteuert. Sieht das DBA vor, dass dem ausländischen Wohnortstaat die Besteuerung zusteht, ist die Pension in Österreich steuerfrei zu stellen. Als Nachweis muss eine von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt werden (Formular ZS-QU1).

Die Pension aus Österreich wird nur dann ins Ausland überwiesen, wenn der Pensionsversicherungsanstalt jährlich ein Schreiben geschickt wird, in dem von einem Notar oder von einer Behörde des Wohnsitzstaates das Leben und der Aufenthalt dort bestätigt werden.

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