International
13. Juni 2016

Verrechnungspreise

Die EU will unerwünschten Gewinnverschiebungen inner­halb multinationaler Unternehmen stärker zu Leibe rücken. Eine dreistufige Dokumentation zu Verrechnungspreisen im Konzern soll vorgeschrieben werden. Während die länder­über­greifende Berichterstattung (Country-by-Country Re­port) erst ab einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Mio € greift, sollen die beiden anderen Dokumentationen (Local File und Master File) schon ab 50 Mio € Umsatz oder 5 Mio € konzern­interner Provisions­umsatz zur Pflicht wer­den. Das Finanzamt kann innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Jahres­steuer­erklärung die Vorlage der Doku­menta­tion verlangen.

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