Die EU will unerwünschten Gewinnverschiebungen innerhalb multinationaler Unternehmen stärker zu Leibe rücken. Eine dreistufige Dokumentation zu Verrechnungspreisen im Konzern soll vorgeschrieben werden. Während die länderübergreifende Berichterstattung (Country-by-Country Report) erst ab einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Mio € greift, sollen die beiden anderen Dokumentationen (Local File und Master File) schon ab 50 Mio € Umsatz oder 5 Mio € konzerninterner Provisionsumsatz zur Pflicht werden. Das Finanzamt kann innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Jahressteuererklärung die Vorlage der Dokumentation verlangen.