Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 schaffte der Gesetzgeber die Basis für eine antragslose Veranlagung. Das Finanzamt erstellt eine automatische Veranlagung ab 2017 für das Jahr 2016, wenn:
Wenn der Steuerpflichtige innerhalb der Fünfjahresfrist selbst eine Steuererklärung abgibt, weil er beispielsweise Werbungskosten geltend machen möchte, muss das Finanzamt den bisherigen Bescheid aufheben und einen neuen Bescheid ausstellen.
Die Frage, ob es tatsächlich dem Willen des Gesetzgebers entspricht, dass die Sonderausgaben-Meldeverpflichtung für Kirchen, Versicherungen und Spendenorganisationen erst ein Jahr nach der automatischen Arbeitnehmerveranlagung in Kraft tritt, bleibt allerdings offen!