Unternehmen in Purpose Economy (Verantwortungseigentum) verpflichten sich zu zwei Prinzipien:
Selbstbestimmungsprinzip:
Die Mehrheit der Stimmrechte und damit Kontrolle bleibt in den Händen von Menschen, die mit dem Unternehmen innerlich verbunden sind. Die Verantwortungseigentümerinnen und -eigentümer übernehmen die unternehmerische Verantwortung für das Handeln, die Werte und das Vermächtnis des Unternehmens. Das Vermögen des Unternehmens ist gebunden, es gibt keine automatische Vererbung und das Unternehmen wird nicht als Spekulationsgut gehandelt. Es bleibt in der „Werte-Familie“.
Asset Lock:
Gewinne werden als Mittel zur Erfüllung des Unternehmenszwecks und nicht als reiner Selbstzweck gesehen. Es gibt keine Gewinnausschüttung an Share-holder; die erwirtschafteten Gewinne werden reinvestiert, zur Deckung der Kapitalkosten verwendet oder gemeinnützig gespendet.
Geeignete Rechtsformen für diese alte und zugleich neue Idee sind derzeit in Diskussion. Es werden auch existierende Rechtsformen, wie Stiftungen oder Doppelstiftungen und gemeinnützige Modelle angewandt. Oft ist die Implementierung dieser Rechtsmäntel mit einem hohen Kosten- und Beratungsbedarf gekoppelt. Befürworter dieses Modells wünschen sich von den Regierungen einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten einer Rechtsform.