Dienstnehmer
19. Juni 2017

Werkvertrag wird zu Dienstvertrag

Die Abgrenzungskriterien zwischen Selbständigen (Werkvertrag, freier Dienstvertrag) und echten Dienstnehmern sind oft nicht eindeutig. Dazu kommt, dass so mancher Lohnabgabenprüfer einen speziellen Blick hat und eine Umqualifizierung vornimmt. Und das zumeist rückwirkend, was erhebliche Nachforderungen auslöst.

Geplant ist, mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ab 1.7.2017 mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Ob dies mit diesem Gesetzesentwurf gelingt, bleibt äußerst fraglich. Der Gesetzesentwurf sieht drei Prüffälle vor:

  1. Die Vorabprüfung: Künftig soll bereits bei der Anmeldung einer selbständigen Erwerbstätigkeit mittels Fragebogen geprüft werden, welche Pflichtversicherung vorliegt; entweder ASVG oder GSVG. Wenn es hier einen Bescheid gibt, der nicht auf falschen Aussagen beruht und sich der Sachverhalt nicht ändert, dann ist dieser Bescheid für die Sozialversicherung und die Finanz bindend.
  2. Die Neuzuordnungsprüfung bei Verdacht: Tritt bei der Lohnabgabenprüfung (GPLA) der Verdacht auf, dass es sich um einen Dienstnehmer handelt, dann kommt es zu einer Neuzuordnungsprüfung.
  3. Prüfung auf Antrag: Liegt eine Pflichtversicherung gemäß § 2 GSVG vor, können beide (= Auftraggeber und versicherte Person) einen Antrag auf Überprüfung der Versicherungszuordnung (GSVG oder ASVG) stellen.

Die Neuzuordnungsprüfung und die Prüfung auf Antrag können auch rückwirkend eine geänderte Versicherungszuordnung ergeben. Und genau das ist in der Praxis die größte Unsicherheit für die Unternehmen. Und diese wird mit diesem Gesetzesentwurf nicht beseitigt. Positiv am Gesetzesentwurf ist, dass im Falle einer Umqualifizierung die Beitragszahlungen rückabgewickelt werden müssen – die SVA muss die geleisteten Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge an die zuständige Gebietskrankenkasse überweisen. Bisher wurde, wenn überhaupt, direkt an die versicherte Person ausbezahlt. Und der Dienstgeber blieb damit oft auf allen Dienstnehmeranteilen sitzen.

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