Dienstnehmer
27. Februar 2017

Zeit für Steuerausgleich

Wer muss? Wer darf? Automatisch? Machen Sie den Test zur Arbeitnehmerveranlagung:

 

Wer muss?

Voraussetzungen

Einkommensteuer-erklärung: bis 30.4. des Folgejahres am Papier bzw. bis 30.6. per FinanzOnline

  • andere Einkünfte über 730€ oder
  • Kapitalerträge ohne KESt-Abzug über 22€ oder
  • steuerpflichtige Gewinne aus Grundstücksverkauf ohne ImmoESt-Abzug

Arbeitnehmerveranlagung: bis 30.9. des Folgejahre

  • gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte oder
  • Alleinverdiener/-erzieher/ Pensionisten-Absetzbetrag zu Unrecht abgezogen

Arbeitnehmerveranlagung: nach Aufforderung Finanzamt

  • Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Bezüge aus Truppenübung, Insolvenz-Entgelt-Fonds, BUAK, Dienstleistungsscheck erhalten oder
  • Rückzahlung Sozialversicherungs-Pflichtbeiträge oder Pension
  • Berücksichtigung Freibetragsbescheid in Lohnverrechnung

Arbeitnehmerveranlagung: bis 30.4. des Folgejahres am Papier bzw. bis 30.6. per FinanzOnline

  • Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro zu hoch oder zu Unrecht oder
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über 730€ ohne Lohnsteuerabzug (z.B. Grenzgänger) oder
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung zu hoch oder zu Unrecht

Wer darf?

Sinnvoll, wenn

Arbeitnehmerveranlagung: bis fünf Jahre

  • Alleinverdiener oder Alleinerzieher oder
  • Kinder vorhanden oder
  • Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen oder

Sozialversicherung ist angefallen aber keine Lohnsteuer oder

schwankende Bezüge bzw. Verdienstunterbrechungen

Automatisch?

Voraussetzungen

Automatische ANV:

erstmalig für 2016

wer bis 30.6.2017 keine ANV eingereicht hat und

ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte und

Veranlagung ergibt eine Gutschrift und

aufgrund der vergangenen ANV sind keine absetzbaren Ausgaben zu erwarten

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