Wer muss? |
Voraussetzungen |
Einkommensteuer-erklärung: bis 30.4. des Folgejahres am Papier bzw. bis 30.6. per FinanzOnline |
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Arbeitnehmerveranlagung: bis 30.9. des Folgejahre |
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Arbeitnehmerveranlagung: nach Aufforderung Finanzamt |
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Arbeitnehmerveranlagung: bis 30.4. des Folgejahres am Papier bzw. bis 30.6. per FinanzOnline |
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Wer darf? |
Sinnvoll, wenn |
Arbeitnehmerveranlagung: bis fünf Jahre |
Sozialversicherung ist angefallen aber keine Lohnsteuer oder schwankende Bezüge bzw. Verdienstunterbrechungen |
Automatisch? |
Voraussetzungen |
Automatische ANV: erstmalig für 2016 |
wer bis 30.6.2017 keine ANV eingereicht hat und ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte und Veranlagung ergibt eine Gutschrift und aufgrund der vergangenen ANV sind keine absetzbaren Ausgaben zu erwarten |