Termine
18. März 2019

30. April bzw. 30. Juni: Steuererklärungen 2018

Wer über keinen Internetzugang verfügt, muss die Steuerformulare 2018 (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) bis 30. April 2019 abgeben. Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline haben Sie bis 30. Juni 2019 Zeit. Mit Ihrem Steuerberater wird die Frist bis maximal März 2020 verlängert.

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