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17. März 2026

Mehr Netto am Konto für mehr Arbeit

Damit sich Mehrarbeit stärker lohnt, gelten ab 2026 neue steuerliche Regelungen für Überstundenzuschläge und Feiertagsarbeitsentgelte.

Überstundenzuschläge bleiben steuerfrei: Ab 1. Jänner 2026 können bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden, solange der Höchstbetrag von 170 € nicht überschritten wird. 2024 und 2025 galt befristet ein Freibetrag von 200 € monatlich für bis zu 18 Überstunden – diese Übergangsregelung ist ausgelaufen.

2026 wird der Freibetrag erneut erhöht, allerdings nicht mehr so stark wie 2024 und 2025; die ursprüngliche Regelung (120 € für maximal 10 Überstunden) soll erst ab 1. Jänner 2027 wieder gelten. Die folgende Tabelle zeigt das Auf und Ab der Überstundenzuschläge:

 

max. steuerfreie ÜSt-Zuschläge

max. steuerfreier Betrag pro Monat

2023

10

120 €

2024

18

200 €

2025

18

200 €

2026

15

170 €

2027

10

120 €

Das Bundesfinanzgericht entschied, dass ab 1. Jänner 2025 das Feiertagsarbeitsentgelt steuerpflichtig ist. Der Gesetzgeber macht dies nun rückgängig und verankert die Steuerfreiheit bis zu 400 € monatlich ab Jänner 2026 ausdrücklich im Gesetz. In die 400 €-Grenze fallen auch Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonn‑, Feiertags‑ und Nachtarbeit samt zugehörigen Überstundenzuschlägen.

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