
Ab Juli 2026 soll die Umsatzsteuer auf einige Grundnahrungsmittel 4,9 % betragen. Das könnte einige Registrierkassen vor Herausforderungen stellen.
Die Bundesregierung hat im Kampf gegen die Inflation beschlossen, für einige Nahrungsmittelgruppen die Umsatzsteuer von 10 auf 4,9 % zu senken. Die begünstigten Lebensmittel basieren auf der Kombinierten Nomenklatur und betreffen Milch, Joghurt, Butter, Eier, bestimmte Obst- und Gemüsesorten, verschiedene Backwaren sowie Mehl, Reis, Nudeln und Salz. Bei der Milch ist beispielsweise auch die laktosefreie Variante begünstigt, nicht jedoch Milchalternativen wie Hafer- oder Sojadrink. Die durchschnittliche Entlastung soll knapp 100 € pro Jahr und Haushalt betragen.
Umstellung Registrierkasse
Wer mit Grundnahrungsmitteln handelt und Belege mittels Registrierkasse erstellt, sollte klären, ob das eigene Kassensystem noch einen Steuersatz und dazu einen mit einer Nachkommastelle zulässt. In vielen Fällen wird ein Systemupdate notwendig sein. In Extremfällen lässt sich die bestehende Kassa gar nicht darauf einstellen und eine Neuanschaffung ist notwendig.