Recht
22. Juni 2026

Was ist die Anti-Greenwashing Richtlinie?

„Klimaneutral“, „grün“, „umweltfreundlich“ – klingt gut, reicht aber künftig nicht mehr. Die EU macht Nachhaltigkeitswerbung strenger. Für Unternehmen bedeutet das: Wer grün wirbt, muss klar sagen, was gemeint ist und dies belegen können.

Greenwashing liegt vor, wenn ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen nachhaltiger wirkt, als es tatsächlich ist. Dagegen richtet sich die sogenannte „EmpCo-Richtlinie“ (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen schützen. Die neuen Regelungen sollen ab 27. September 2026 gelten.

Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ dürfen dann nicht mehr einfach als Werbeschlagwort verwendet werden. Gemachte Aussagen müssen zukünftig klar, überprüf- und belegbar sein. Verstöße werden streng geahndet. Die Konsequenzen reichen von empfindlichen Geldstrafen und Gewinnabschöpfung über Unterlassungsklagen bis hin zu massiven Reputationsschäden.

Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig, welche Aussagen Ihr Unternehmen auf Website, Foldern, Verpackungen, Angeboten und Social Media verwendet. Nachhaltigkeit darf weiter kommuniziert werden – aber mit Substanz.

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