Fiskurios
17. März 2026

Ohne Namen kein Familienzeitbonus

Ein Arbeitnehmer nahm anlässlich der Geburt seiner Tochter 28 Tage Familienzeit. Der gemeinsame Wohnsitz mit Kind und Mutter wurde allerdings erst am 18. Tag nach der Geburt begründet, weil man sich mit der Namenswahl etwas Zeit ließ. Die ÖGK strich den Familienzeitbonus, da nicht an allen Tagen der Familienzeit die Voraus­setzung eines gemeinsamen Haushalts vorlag. In der folgenden Beschwerde sprach der OGH dem Vater für zumindest elf Tage den Bonus zu und erteilte der ÖGK-Maxime „Alles oder Nichts“ eine Abfuhr. Wer hätte gedacht, dass die Qual der Namenswahl nicht nur den Familienfrieden, sondern auch den Familienzeitbonus kosten kann?

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