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28. November 2025

Bildungskarenz neu geregelt

Die Bildungskarenz bleibt, doch ab 2026 gelten neue Regeln. Künftig wird genauer geprüft, welche Weiterbildungen förderwürdig sind. Aus dem bisherigen Modell wird die neue Weiterbildungsbeihilfe – mit klar definierten Kriterien und deutlich kleinerem Budget.

Das Förderbudget wird von bisher rund 650 Mio. € pro Jahr auf 150 Mio. € reduziert. Das heißt: Die Mittel sind knapp, die Fördervoraussetzungen strenger. Die neuen Regeln für die Weiterbildungsbeihilfe lenken den Fokus nun stärker auf zukunftsorientierte Qualifizierungen.

Gefördert werden nur mehr Bildungsmaßnahmen, die zu anerkannten Zertifikaten oder beruflich verwertbaren Kompetenzen führen. Freizeitkurse oder Persönlichkeitsseminare fallen aus dem Förderrahmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beihilfe gezielt zur Stärkung der beruflichen Chancen eingesetzt wird.

Auch beim Lernnachweis ändert sich etwas: Onlinekurse müssen künftig mindestens 16 Wochenstunden Lernaufwand dokumentieren; Kursanbieter sind verpflichtet, den Zeitumfang sowie Prüfungsleistungen transparent auszuweisen.

Die Höhe der Beihilfe orientiert sich weiterhin am fiktiven Arbeitslosengeld. Kommt es zu längeren Unterbrechungen oder wird der Kurs nicht vollständig absolviert, droht eine Kürzung. Arbeitgeber müssen künftig bestätigen, dass die gewählte Weiterbildung zum Tätigkeitsfeld passt. Mit diesen Änderungen soll die Bildungskarenz als Fördermodell erhalten bleiben – aber zielgerichtet und praxisnah mit klaren Grenzen.

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