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Finanzen
28. November 2025

Erhöhter IFB: Investieren lohnt sich jetzt

Als kurzfristige Konjunkturmaßnahme wird der Investitionsfreibetrag (IFB) für den Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 angehoben.

Der IFB ermöglicht eine Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zusätzlich zur Abschreibung. Für gewöhnliche Investitionen beträgt der IFB 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für Investitionen im Bereich Ökologie 15 %. Diese Prozentsätze steigen nun bis Ende 2026 auf 20 bzw. 22 %.

Der IFB kann für Investitionen bis zu einer Höhe von 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Rumpfwirtschaftsjahre sind zu aliquotieren.  Begünstigt sind Investitionen in neues, abnutzbares Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren und einer Zurechnung zu einem inländischen Betrieb (Betriebsstätte). Bestimmte Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Gebäude oder Verbrenner-PKW, sind ausgeschlossen.

Bei langfristigen Investitionen, die vor dem 1.11.2025 begonnen wurden, sind die Investitionen ebenfalls zu aliquotieren. Es gilt dann ein anteiliger Höchstbetrag von 166.667 € für den Zeitraum Nov. und Dez. 2025. Übersteigen die Investitionen in diesen beiden Monaten den Höchstbetrag, so können die Mehrkosten wahlweise den Vormonaten des Wirtschaftsjahres (zum regulären IFB) oder dem Jahr 2026 zugerechnet werden.

Geht die Investition über das Jahr 2026 hinaus, so müssen bis Ende 2026 Teilbeträge für den IFB aktiviert werden.

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