31. Oktober 2022 – Leistungs- und Strukturerhebung für 2021
Erfreulich: Die Statistik Austria hat die Leistungs- und Strukturerhebungsbögen an die Rechnungslegung angepasst und gewährt für die Umstellung ein Monat mehr Zeit – nämlich bis 31.10.2022. Eine Fristverlängerung ist außerdem möglich.