Wenn die Thematik einer 4-Tage-Woche nicht im Kollektivvertrag geregelt ist, kommt das Arbeitszeitgesetz zur Anwendung.
Nachdem damit eine tägliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden zulässig ist, kann eine 4-Tage-Woche am besten mittels Einzelvereinbarung geregelt werden. Überstunden fallen in diesem Fall ab der 11. Stunde an. Vorsicht ist geboten, wenn darüber hinaus regelmäßig am 5. Tag gearbeitet wird. Dann könnte wieder eine 5-Tage-Woche unterstellt werden. Als Nachteil wird generell die wesentlich geringere Flexibilität genannt.