… für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener.
Ab 2024 müssen Personen mit einem Jahreseinkommen über 66.612 €, das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von rund 6.600 €, den Klimabonus versteuern. Bei diesem Einkommen beginnt der Grenzsteuersatz von 48 %. Somit bleibt Besserverdienenden nur rund die Hälfte des Klimabonus über. Ausbezahlt wird zwar der volle Betrag, bei der Veranlagung wird Betroffenen jedoch der Klimabonus als steuerpflichtiges Einkommen hinzugerechnet.