Grafiken, Fotos, Musik, Texte, Videos etc. gehören dem Erschaffer des jeweiligen Werks. Wer sie verwenden möchte, muss sich an das Urheberrecht halten. Das bedeutet, dass man das Recht hat, diese Inhalte in der verwendeten Form wie beispielsweise im Internet zu benutzen. Der Erschaffer kann auch bestimmen, in welcher Form dieser genannt werden möchte. So ist bei Fotos normalerweise der Fotograf zu nennen. Weiters schützt die DSGVO die gezeigten Personen und sie müssen gefragt werden. Wer sich nicht an Urheberrecht und Datenschutz hält, riskiert Klagsdrohungen mit pauschalen Schadenersatzforderungen.