International
3. September 2018

Mehr Advanced Ruling Möglichkeiten

Seit 2011 gibt es die Möglichkeit, verbindliche Rechtsauskünfte von der Abgabenbehörde einzuholen.

Auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen muss das Finanzamt abgabenrechtliche Beurteilungen abgeben, wenn sich die Beurteilung dieser Steuerfrage erheblich auf die Steuerlast auswirkt. Mit dem Auskunftsbescheid der Behörde erwirbt man einen Rechtsanspruch auf die darin vorgenommene abgabenrechtliche Beurteilung und erlangt somit Rechtssicherheit, insbesondere im Hinblick auf in der Zukunft stattfindende Betriebsprüfungen.

Natürlich gibt es das nicht kostenlos: Je nach Umsatz des Unternehmens im vorangegangen Wirtschaftsjahr belaufen sich die Kosten auf mindestens 1.500 € und steigen auf 3.000 € (Jahresumsatz über 400.000 €), 5.000 € (Jahresumsatz über 700.000 €) bis hin zu 20.000 € bei einem Jahresumsatz von mehr als 38,5 Mio €.

Bisher war Advanced Ruling nur für drei Themenbereiche vorgesehen:

  • Umgründungen,
  • Zusammenschlüsse zu Unternehmensgruppen und
  • Verrechnungspreise im Konzern.

Ab 2019 gilt das Auskunftsrecht auch im Bereich

  • Internationales Steuerrecht
  • Missbrauch im Sinne § 22 Bundesabgabenordnung
  • Umsatzsteuer (ab 2020)
impuls plus*

Aktuelle Themen