Ein zartes Pflänzchen vor weißem Hintergrund
Jungunternehmer
1. August 2017

Änderungen beim NeuFöG

Gründer sind durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) von Gebühren und einigen Abgaben befreit. Mit Ende Juli wird der Zugang noch einfacher.

Um in den Genuss der NeuFöG-Befreiungen zu kommen, muss sich eine Gründerin oder ein Gründer beraten lassen. Bei Unternehmen mit Gewerbeschein macht das die Wirtschaftskammer, ohne gesetzliche Vertretung die SVA. Ab 31. Juli 2017 darf nun auch die Wirtschaftskammer Beratungen für Gründer ohne Berufsvertretung durchführen. Damit sollen noch mehr Unternehmen die NeuFöG-Befreiungen nutzen können.

Weiters kann die Erklärung über die Neugründung mit Ende Juli auch elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) übermittelt werden. Hier kann man als Gründer bestätigen, dass man telefonisch oder elektronisch beraten wurde. Damit steht einer E-Gründung über das USP nichts mehr im Wege.

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