Immobilien
12. Juni 2019

AirBnB Registrierungspflicht

Der Trend zu Airbnb und ähnlichen Online-Plattformen steigt stetig. Anders als Tourismusbetriebe zahlen diese Plattformen aber kaum Steuern und bewegen sich bis dato in einem nahezu rechtsfreien Raum. Ab 2020 müssen sich Airbnb & Co digital registrieren.

Airbnb ist eine Online-Plattform für die Buchung und Vermietung von Unterkünften. Die Plattform ist lediglich für die Kontaktherstellung zwischen Anbieter und Nachfrager sowie für die Abwicklung der Buchung verantwortlich. Vom Anbieter ist eine Vermittlungsprovision an Airbnb zu entrichten. Der Nachfrager zahlt per Kreditkarte den Betrag laut Buchungsbestätigung. Dieser Betrag wird an den Anbieter 24 Stunden nach Anreise des Mieters überwiesen, wenn die Unterkunft dem Angebot entspricht. Die Daten der Vermieter werden bislang von den Plattformen nicht bekannt gegeben. Dadurch entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zu gewerblichen Vermietern, die aufgrund ihrer Tätigkeit Steuern und Abgaben zahlen.

Die Bundesregierung plant, im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie, eine Meldepflicht für Online-Plattformen sowie eine einheitliche Regis-trierungspflicht für Vermieter.

Ziel ist es, dass ab 1.1.2020 für Vermietungen über Online-Plattformen auch ordnungsgemäß Steuern und Abgaben entrichtet werden. Wie rasch die Umsetzung aufgrund der politischen Entwicklung in Österreich nun tatsächlich erfolgt bleibt abzuwarten.

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