Dienstnehmer
7. November 2018

Auch Manager arbeiten ohne Zeitlimit

Alle sprechen über den 12-Stunden-Tag. Die Arbeitszeitnovelle sorgt aber für weiteren Zündstoff: Die mittlere Führungsebene wurde aus dem Arbeitszeitgesetz (AZG) und dem Arbeitsruhegesetz (ARG) ausgenommen. Leider ist dies alles andere als klar formuliert.

Bis 31.8.2018 waren leitende Angestellte ausgenommen

Schon bisher galt das Arbeitszeitgesetz nicht für das Topmanagement. Sie dürfen ohne Zeitlimit arbeiten. Betroffen sind leitende Angestellte der ersten und zweiten Führungsebene. Aber nur dann, wenn sie wesentliche Betriebsteilbereiche eigenverantwortlich leiten und die Arbeitszeit selbst einteilen können: etwa Abteilungsleiter, die 20 bis 50 Mitarbeiter führen.

Ab 1.9.2018 Ausweitung auf dritte Führungsebene und Familienangehörige:

nahe Angehörige des Arbeitgebers und 

leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmer mit maßgeblicher selbständiger Entscheidungsbefugnis.

Für beide Gruppen gilt, dass ihre gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen bzw. im Voraus festgelegt wird oder vom Arbeitnehmer hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann. Die Regierung meint mit Punkt 2 die dritte Führungsebene.

Kollektivverträge gelten weiterhin

Fazit: Durch die Erweiterung können auch Leitungspositionen ohne Personalverantwortung ausgenommen werden, aber nur dann, wenn sie eine sehr weit reichende Arbeitszeitautonomie haben.

Was darunter genau zu verstehen ist, werden die Gerichte in den nächsten Jahren klären. Außerdem gelten weiterhin die Bestimmungen der Kollektivverträge, die oft für Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen enthalten, als dies im Gesetz der Fall ist. 

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