Dienstnehmer
12. September 2017

Arbeitgeber: Gesetzesaushang entfällt nahezu

Aufgrund des Deregulierungsgesetzes entfällt für Arbeitgeber ab 1. Juli 2017 die Verpflichtung, das Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Bäckereiarbeitergesetz, Krankenanstaltenarbeitsgesetz, Mutterschutzgesetz, Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Heimarbeitsgesetz und das Arbeitnehmerschutzgesetz auszuhängen. Für Arbeitgeber, die Lenker im Straßentransport einsetzen, bleibt die Verpflichtung, die Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitsruhe und Feiertagen auch weiterhin aufzulegen. Aushangpflicht besteht ebenso für den Kollektivvertrag.

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