Keine Belege? Keine Ausgaben? Dann ist wahrscheinlich eine Pauschalierung
für Sie interessant. Wir geben einen Überblick:
Basispauschalierung
Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Vorjahresumsatz max. 220.000 €
6 % (max. 13.200 €) bei kaufmännischer oder technischer Beratung, für Geschäftsführer über 25 %, bei vermögensverwaltender, schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender und erzieherischer Tätigkeit
12 % (max. 26.400 €) für alle anderen
Weiters absetzbar: Rohstoffe, Löhne, Fremdlöhne für die Leistungserstellung, eigene Pflichtversicherung
Reisekosten sind Durchlaufposten
Vorsteuern: Pauschale von 1,8 % des Nettoumsatzes (max. 3.960 €) möglich.
GewerbePauschalierungen
Einnahmen-Ausgaben-Rechner in einem aus 54 Gewerbezweigen (Liste siehe wko.at)
zwischen 5,2 und 20,7 %
Weiters sind absetzbar: wie bei Basispauschalierung und noch einige mehr (z.B. Abschreibung, Miete, Energie, Telefon)
Weitere Ausgabenpauschalierungen
Handelsvertreter und ähnliche: 12 % des Provisionsumsatzes (max. 5.825 €)
für Gastgewerbe: 10 % Grundpauschale, 2 % Mobilitätspauschale,
8 % Energie- und Raumpauschale
für Lebensmittel und Gemischtwarenhandel: Gewinn pauschal 3.630 € zuzüglich 2 % der Einnahmen inkl. USt
für Drogisten: 12 % Betriebsausgabenpauschale
Pauschalen für Arbeitnehmer
Werbungskostenpauschale: 132 €
Berufsgruppenpauschale: Artisten, Schauspieler, Journalisten, Musiker, Forstarbeiter, Berufsjäger, Hausbesorger, Heimarbeiter, Vertreter, Stadt-, Gemeinde-, oder Ortsvertretung, Expatriates