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1. März 2017

Automatisch zur Steuergutschrift

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung kommt ab 2017 und bringt automatisch Geld zurück vom Finanzamt. So funktioniert sie:

Das Finanzamt führt eine Arbeitnehmerveranlagung automatisch ohne Antrag durch, wenn Sie

  • bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 durchgeführt haben,
  • nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben,
  • die Daten aus dem Lohnzettel bzw. Lohnzetteln zu einer Gutschrift führen und
  • aufgrund der Aktenlage das Finanzamt keine Absetzposten oder Freibeträge über die Steuererklärung erwartet.

Die antragslose Steuergutschrift winkt erstmalig ab dem zweiten Halbjahr 2017 für 2016. Das Finanzamt „warnt“ mit Brief vor – vor allem um die Kontonummer für die Rücküberweisung abzufragen. Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung ist immer möglich. Wer trotzdem zusätzliche Absetzposten absetzen möchte, hat dafür wie gehabt fünf Jahre Zeit, auch wenn das Finanzamt bereits automatisch veranlagt hat.

Tipp: Auch wenn Sie keine zusätzlichen Absetzposten haben, macht es trotzdem Sinn, die Arbeitnehmerveranlagung sofort selbst durchzuführen. Das Finanzamt veranlagt nämlich innerhalb von ein paar Tagen. Damit haben Sie so die Steuergutschrift wesentlich früher am Konto.

Das Finanzamt wartet mit der antragslosen Veranlagung, wenn man in den beiden Vorjahren Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt hat oder wenn noch andere Einkünfte berücksichtigt wurden. Wenn man nach zwei Jahren noch keine Steuererklärung abgebeben hat, führt das Finanzamt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch.

Wer erstmalig eine verpflichtende Steuererklärung abzugeben hat (z.B. weil zum ersten Mal Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen) und bereits eine Gutschrift über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten hat, bekommt einen neuen Bescheid. Der Gutschriftsbescheid wird aufgehoben und die Einkommensteuer neu berechnet. Unter Umständen muss man die Gutschrift zurückzahlen.

Pensionisten profitieren

Pensionisten, die aufgrund ihrer niedrigen Pension keine Lohnsteuer zahlen, bekommen über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung bis zu 110 € der Sozialversicherungsbeiträge in Form der Negativsteuer zurückbezahlt. Interessant wird die antragslose Arbeitnehmerveranlagung insbesondere auch ab 2018 für das Veranlagungsjahr 2017. Dann werden die Spenden und der Kirchenbeitrag automatisch gemeldet und es erhöht sich die Zahl der automatischen Fälle um ein Vielfaches.

Auszahlung der Steuergutschrift

Wenn das Finanzamt Ihre Kontonummer gespeichert hat, wird ein Guthaben aus der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Weist das Finanzamtskonto einen Rückstand auf, wird trotz Gutschrift durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung nichts oder ein verminderter Betrag ausbezahlt. Die Gutschrift wird automatisch mit einem Steuerrückstand verrechnet.

Tipp:

Hinterlegen Sie rechtzeitig Ihre Kontonummer in FinanzOnline – spätestens mit dem Infobrief der Finanz. Oder Sie informieren das Finanzamt schriftlich. In Nachhinein kann man die Gutschrift mittels Rückzahlungsantrag anfordern.

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