Dienstnehmer
4. Dezember 2023
Benefits für Mitarbeiter
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine Herausforderung. Berufliche Zusatzleistungen können die Zufriedenheit von Arbeitnehmern und die Beliebtheit von Arbeitgebern steigern.
Benefits sind ergänzende Anerkennungen, die zum Gehalt dazukommen. Bei Fringe-Benefits geht es um mehr als Geld. Unternehmen, die bereits in Stellenausschreibungen alle freiwilligen-Benefits anführen, haben größere Chancen, künftige Mitarbeiter vom potenziellen neuen Arbeitsplatz zu überzeugen. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass bereits bei der Jobsuche freiwillige Benefits eine große Rolle spielen.
Welche Benefits stehen am Wunschzettel der Mitarbeiter?
Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle
- Gleitzeit, geblockte Arbeitszeit
- Home-Office ist steuerlich bis 300 € pro Jahr begünstigt (bis 3,00 € pro Homeoffice-Tag für max. 100 Tage)
Gewinnbeteiligung
- bis 3.000 € pro Jahr
- befreit nur von der Lohnsteuer; Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen an
Gutscheine, Sachgeschenke
- bis 186 € pro Jahr / kein Bargeld
- Übergabe im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell)
- auch Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
Feiern, Betriebsausflug, Jubiläumsgeschenk
- bis 365 € pro Jahr
- bis 186 € pro Jahr für Dienst- und Firmenjubiläum
- kein Bargeld
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge
Freie oder verbilligte Mahlzeiten
- bis 8,00 € pro Arbeitstag für Restaurant- oder Lieferservice-Gutscheine
- bis 2,00 € pro Arbeitstag für Lebensmittelgutscheine
- unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
- Zuschuss
Kinderbetreuungskosten
- bis 1.000 € pro Jahr und pro Kind bis zum Alter von 10 Jahren
- ab 2024: Anhebung auf 2.000 € und bis zum 14. Lebensjahr
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge
- ohne Betragseinschränkung
Mitarbeiterrabatte
bis 20 % steuerfrei, wenn darüber bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei
Mobilitäts-Benefit: Öffi-Ticket
- Öffi-Ticket muss zumindest am Wohnort oder der Arbeitsstätte gelten
- Ticket kann auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden.
- Pendlerpauschale: trotzdem absetzbar (abzüglich Ticketwert)
E-Auto als Firmenwagen
- kein Sachbezug (weder für das KFZ noch für unentgeltliches Aufladen)
- gilt auch für E-Bikes, E-Motorräder,
E-Scooter
- ab 2023: (pauschaler) Kostenersatz Ladestrom steuerfrei
Firmenhandy, Computer & Co.
- kein Sachbezug, auch wenn gelegentliche Privatnutzung erlaubt ist
- dienstliches Interesse notwendig (zB Homeoffice oder Außendienst)
- Homeoffice-Pauschale kann zusätzlich gewährt werden
Mitarbeiterbeteiligung
- 3.000 € pro Jahr
- In Frage kommen: Aktien, GmbH-Anteile, echte stille Beteiligung
- ab 2024: Mit dem Start-Up-Fördergesetz soll bei der Ausgabe von Kapitalbeteiligungen bei Start-Ups ein Besteuerungsaufschub gewährt werden und erst im Zeitpunkt der Veräußerung (anstatt wie bisher im Zeitpunkt der Übertragung) besteuert werden. Die Gewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung erfolgen.