Dienstnehmer
19. Juni 2017

Beschäftigungsbonus: kommt er nun oder kommt er nicht?

Unsere Republik befindet sich schon wieder im „Wahlkampfmodus“. Dass dabei ausgerechnet der ab 1. Juli geplante Beschäftigungsbonus in die Schusslinie kam, ist mehr als bedauerlich und wirft kein gutes Licht auf die Regierungsparteien.

Wie bekannt, soll es auf Antrag für neu geschaffene Arbeitsplätze für maximal drei Jahre einen Zuschuss von bis zu 50 % zu allen Lohnnebenkosten (inklusive dem Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung) geben. Es wird damit gerechnet, dass etwa 30.000 Betriebe von dieser Förderung Gebrauch machen werden. Ob sich die (politische) Hoffnung auf mehr als 150.000 neue Arbeitsplätze durch diese Maßnahme erfüllen wird, sei dahingestellt. Der Bund soll insgesamt zwei Milliarden Euro an Fördermitteln dafür zur Verfügung stellen. Dabei gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Sind die Budgetmittel ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge mehr an die Austria Wirtschaftsservice (aws) gestellt werden. Förderanträge sollen ab 1. Juli möglich sein.

Die Investitionszuwachsprämie für KMU (siehe Seite 7) hat das Schicksal der Deckelung der Fördermittel schon ereilt. Laut Webseite der aws sind die diesbezüglichen 2017er-Fördergelder für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) bereits ausgeschöpft. Ob auch 2018 dieses Programm weitergeführt wird, steht angesichts der bevorstehenden Nationalratswahlen wohl in den Sternen. Nur mehr für Großunternehmen stehen im Jahre 2017 noch Mittel aus diesem Topf bereit. Wobei „groß“ in diesem Fall bedeutet, dass mehr als 250 Dienstnehmer beschäftigt werden und entweder der Jahresumsatz höher als 50 Mio € ist oder die Bilanzsumme 43 Mio € übersteigt.

Wichtig ist weiters, dass der Förderantrag VOR Durchführungsbeginn der Investitionsmaßnahmen gestellt werden muss. Nicht förderbar sind etwa gebrauchte oder leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter, Kfz, Grund und Boden, Finanzanlagen, Immaterialgüter, Firmenkäufe oder selbst erstellte Anlagen.

Flankierende Kontrollmaßnahmen sollen Missbräuchen beim Beschäftigungsbonus vorbeugen. So ist ein umfangreicher Informationsaustausch zwischen Abgabenbehörden, Krankenkassen und der aws zwecks Abgleich der Dienstnehmerdaten vorgesehen. Weiters soll im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen (GPLA) der Beschäftigungsbonus mitgeprüft werden. Die aws soll im Rahmen von Stichproben auf die Prüfungsergebnisse der GPLA zurückgreifen können.

Es ist vorgesehen, dass der Beschäftigungsbonus steuerfrei ist. Da er das Eigenkapital erhöht, kann sich dieser Effekt auf das Rating der Banken bei Betriebsmittelkrediten positiv auswirken. Um die notwendigen Gelder für den Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie freigeben zu können, müssen mittels Bundesgesetz künftige Budgetmittel dafür „reserviert“ werden. Wollen wir also hoffen, dass dieses Gesetz wie geplant beschlossen wird und nicht dem politischen Ränkespiel zum Opfer fällt.

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