Steuern
17. März 2026

Brauche ich für FinanzOnline zwingend eine ID Austria?

Viele Steuerpflichtige fragen sich, ob sie für den Zugang zu FinanzOnline zwingend eine ID Austria benötigen. Die klare Antwort lautet: Nein.

Wer bereits bei FinanzOnline registriert ist, kann sich weiterhin mit Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN), Benutzer-ID und Passwort anmelden. Eine verpflichtende Umstellung auf die ID Austria besteht derzeit nicht. Seit 1.10.2025 ist aber eine zusätzliche Sicherheitsstufe, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend; ohne diese ist ein Einloggen in Finanz-Online nicht mehr möglich.

Die 2FA kann auch ohne ID Austria genutzt werden: mit einer kostenlosen Authenticator-App in Verbindung mit den bestehenden Zugangsdaten (z.B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Apple Passwörter oder WinAuth).

Die ID Austria wird allerdings zunehmend als zentrale digitale Identitätslösung für Behördenwege ausgebaut. Sie bietet einen einheitlichen und besonders sicheren Zugang zu zahlreichen Online-Services des Bundes.

Tipp: Personen mit Arbeitnehmerveranlagung können das Problem des eigenen FinanzOnline-Einstiegs ab 2026 umgehen, indem sie einer Vertrauensperson mit ID Austria eine Vollmacht erteilen. So kann beispielsweise die Enkeltochter die Arbeitnehmerveranlagung für den Opa durchführen. Voraussetzung ist das Formular FON-UV1, zu finden auf www.bmf.gv.at.

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