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Steuern
23. Juni 2025

Budgetsanierung – Steuern NEU

Die österreichische Regierung hat 2025 ein großes Sparpaket beschlossen, um das Bundesbudget zu sanieren. Zur Verringerung des Defizites und langfristigen Sicherung der Staatsfinanzen werden neue Steuern eingeführt, bestehende Steuern erhöht und so manche Steuerbefreiung gestrichen.

Spitzensteuersatz bleibt

Wer mehr als 1 Mio € im Jahr verdient, zahlt weiter 55 % Steuern auf das Einkommen, das über dieser Grenze liegt. Diese Regelung wurde bis 2029 verlängert.

Steuern auf Photovoltaikanlagen

Die Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaikmodule wurde ab 1. April 2025 aufgehoben – um neun Monate früher als ursprünglich geplant. Nur vor dem 7. März 2025 abgeschlossene Verträge profitieren noch vom Nullsteuersatz.

Anhebung der Wettgebühren

Die Gebühr auf Wetteinsätze wird von 2 auf 5 % erhöht. Das betrifft alle im Inland abgeschlossenen Wetten, die nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen. Die Änderung gilt seit 1. April 2025.

Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos

Seit April 2025 müssen auch E-Autos eine motorbezogene Versicherungssteuer bezahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Motorleistung und Gewicht des Autos. Plug-in-Hybride werden steuerlich an reine E-Autos angeglichen. Die Befreiung gibt es künftig nur noch für elektrische Kleinkrafträder (E-Mopeds).

Bankenabgabe

Die Erhöhung der Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe) wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2025 beschlossen.

Energiekrisenbeitrag

Stromerzeuger mit mehr als 1 MW Kapazität müssen einen Energiekrisenbeitrag (EKB) leisten. Der EKB wird aus der Differenz aus Markterlösen aus der Veräußerung von Strom und einer gesetzlich bestimmten Markterlösobergrenze errechnet. Die Obergrenze wurde für die Jahre 2025 bis 2029 herabgesetzt.

Tabaksteuer angehoben

Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, die sowohl auf die Menge als auch auf den Wert der Tabakwaren berechnet wird. Es gelten unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Tabakprodukte. Seit 1. April 2025 wurde die Tabaksteuer erhöht. Für 1.000 Zigaretten steigt sie z.B. von 80 auf 83,50 €.

Förderungen

Der Klimabonus wurde gestrichen. Mit 1. April 2025 wurde außerdem das bisherige Fördermodell zur staatlichen Unterstützung der Bildungskarenz abgeschafft, für bestehende Modelle wurde eine Übergangsregelung verankert. Die Bildungskarenz soll ab 1. Jänner 2026 durch die Weiterbildungszeit ersetzt werden, um zukünftig gezielter und arbeitsmarktorientierter fördern zu können.

Erhöhung der Krankenversicherungs­beiträge für Pensionisten

Pensionisten müssen künftig mehr für die Krankenversicherung zahlen, die Beiträge steigen ab Juni 2025 bzw. Jänner 2026 von 5,1 auf 6 %. Gleichzeitig wird die maximale Sozialversicherungs-Rückerstattung (Negativsteuer) auf 710 € angehoben.

Höhere Bundesgebühren

Viele Bundesgebühren werden mit 48,2 % valorisiert. So muss man ab Juli 2025 etwa für den Reisepass 112 € (bisher: 75,90 €), für den Führerschein 90 € (bisher: 60,50 €) auslegen. Auch die Kosten für Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel und Eingaben bei den Höchstgerichten werden steigen.

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