Dienstnehmer
30. November 2015

Busfahrer mit rosa Haarband – kein Kündigungsgrund

Einem Buslenker wurde von seinem Dienstgeber verboten, seine Haare mit einem rosa Haarband zusammen zu binden. Diese Weisung wurde damit begründet, dass dieses Haar­band gegen die Uniformvorschriften verstoße und dadurch auch Zweifel an der Professionalität und Seriosität des Buslenkers entstehen könnten.

Auf Grund der Elternteilzeit des Dienstnehmers waren die Vorschriften des Väter-Karenzgesetzes zu beachten und das Arbeitsgericht musste der Kündigung zustimmen. Der Ober­ste Gerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war: Nachdem der Mitarbeiter pflicht­bewusst die Uniform trug, verletzte er durch das Tragen des rosa Haarbandes keine vertraglichen Pflichten.

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