Einem Buslenker wurde von seinem Dienstgeber verboten, seine Haare mit einem rosa Haarband zusammen zu binden. Diese Weisung wurde damit begründet, dass dieses Haarband gegen die Uniformvorschriften verstoße und dadurch auch Zweifel an der Professionalität und Seriosität des Buslenkers entstehen könnten.
Auf Grund der Elternteilzeit des Dienstnehmers waren die Vorschriften des Väter-Karenzgesetzes zu beachten und das Arbeitsgericht musste der Kündigung zustimmen. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war: Nachdem der Mitarbeiter pflichtbewusst die Uniform trug, verletzte er durch das Tragen des rosa Haarbandes keine vertraglichen Pflichten.