Dienstnehmer
30. November 2020

Corona Test – Kein Sachbezug

Übernimmt der Dienstgeber die Kosten für einen Covid-19-Test des Dienstnehmers, so ist dies – analog zur Kostenübernahme bei Impfungen – nicht als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu beurteilen und kein Sachbezug anzusetzen. Die Übernahme der Kosten für die Covid-19-Tests von Familienmitgliedern der Dienstnehmer ist allerdings ein steuerlicher Vorteil. In diesem Fall ist beim betroffenen Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

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