Übernimmt der Dienstgeber die Kosten für einen Covid-19-Test des Dienstnehmers, so ist dies – analog zur Kostenübernahme bei Impfungen – nicht als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu beurteilen und kein Sachbezug anzusetzen. Die Übernahme der Kosten für die Covid-19-Tests von Familienmitgliedern der Dienstnehmer ist allerdings ein steuerlicher Vorteil. In diesem Fall ist beim betroffenen Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.