Jungunternehmer
30. November 2020

Das korrekte Impressum

Ein fehlendes Impressum in E-Mails und auf der Website kann hohe Geldstrafen (bis zu 3.000 €) nach sich ziehen. Sogar eine Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs ist möglich. Die Informationspflichten für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten sind in §5 des E-Commerce-Gesetzes (ECG) geregelt.

Die Impressumspflichten sind im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und in der Gewerbeordnung (GewO) zu finden. Einen guten Überblick mit konkreten Beispielen bietet auch die WKO Broschüre: „Das korrekte E-Mail-Impressum“.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das-korrekte-E-Mail-Impressum.html

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