Steuern
12. September 2016

Die Weichen für ein erfolg­reiches Jahr

Was wird das Jahr 2016 bringen? Eine „Jahres­hoch­rech­nung“, „Jahresprognose„ oder im Fach­jargon „Annual Forecast“ weist die Richtung. Damit können Sie recht­zei­tig wichtige Weichen stellen.

Wie erstellt man Jahreshochrechnungen?
Die einfachste Form ist die Hochrechnung der Erfolgs­rech­nung. Dazu werden die IST-Werte der Buchhaltung um eine Planung für die restlichen Monate ergänzt. Das kann ent­we­der durch Hochrechnung des durchschnittlichen Monats­wer­tes des bisherigen Jahres erfolgen oder man sieht sich die Vorjahreswerte an. Wer auch Bank- und andere Be­stands­werte zum Jahresende ermitteln will, braucht eine umfangreichere Planung.

Tipp: Die Jahreshochrechnung wird genauer, je mehr IST-Werte bereits vorhanden sind. Erstellen Sie die Buch­haltung möglichst zeitnah.

Das ist zu tun – erklärt mit einem Beispiel
Die Buchhaltung des Einzelunternehmens von Herrn M ist bis 9/2016 erstellt. Für die Hochrechnung fehlen Herrn M die Plan-Werte von Oktober bis Dezember der Erfolgsrechnung. Um sich die Planung zu erleichtern, errechnet Herr M die durchschnittlichen Monatswerte aus dem laufenden Jahr. Auch die Vorjahreswerte 10 – 12/15 geben einen guten An­haltspunkt, da Herr M im Weihnachtsgeschäft nochmal mit Zuwächsen rechnet. Die Hochrechnung 2016 ergibt einen Jahresgewinn von 24.000 €.

Was sagt die Jahreshochrechnung?

  • Wie liegt mein Unternehmen auf Kurs? Jetzt nochmal Vollgas geben und die letzten Monate offene Projekte ab­schließen und zeitnah abrechnen. Einsparungen und Um­strukturierungen in die Wege leiten, damit sie im näch­sten Jahr voll greifen.
  • Einkommen-/Körperschaftsteuer: Wie hoch wird die Steuernachzahlung oder -gutschrift? Wichtig für die Liquiditätsplanung. Eine Herabsetzung der Voraus­zah­lungen ist bis 30.9. möglich.
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Können durch Ver­schieben von Zahlungen die Steuerlast noch beein­flussen.
  • Halbjahres-Afa noch lukrieren und Steuern sparen: Notwendige Investitionen noch heuer durchführen und in Betrieb nehmen.
  • Gewinnfreibetrag (GFB): Bei Gewinnen über 30.000 € kann man einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Voraussetzung: Investitionen in be­stimmte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere in Höhe des GFB.
  • Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA): Wie hoch wird die SVA-Nachzahlung? Wird sie vor Jah­res­ende noch bezahlt, ist sie steuerlich absetzbar. Bei der SVA kann man außerdem bis Jah­res­ende die lau­fenden Beiträge herab- oder heraufsetzen lassen.
  • Spenden und Sponsoring: Was geht sich noch aus?
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