Mitarbeiter dürfen Firmenfahrzeuge oft auch privat nutzen.
Tipp: eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit den folgenden Punkten:
Fahrzeugwahl |
Fahrzeugtyp oder Tausch auch auf ein ähnliches bzw. gleichwertiges Fahrzeug legt der Arbeitgeber fest. |
Ausmaß der |
Höchstgrenze für Privatkilometer und Regelung hinsichtlich Auslandsfahrten. |
Nutzung durch Dritte |
Die Nutzung durch Familienangehörige kann bei Einhaltung der übrigen Bedingungen genehmigt werden. |
Führung eines steuerlichen Fahrtenbuches |
Mitarbeiter vertraglich dazu verpflichten; separate Anweisung und regelmäßige Kontrolle wichtig. |
Widerruf der |
Vertraglich festlegen! Der Arbeitgeber kann dann bei Vorliegen von sachlichen Gründen (zB Dienstfreistellung, Veränderung der Tätigkeit, Karenz, Führerscheinentzug) die Herausgabe und Rückstellung des Fahrzeuges verlangen. Achtung: Auch bei zulässigem Entzug kann finanzieller Ersatz durch den Dienstgeber anfallen. |
Was ist, wenn eine solche Klausel fehlt? |
Widerruf nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. |
Sorgfaltspflicht, |
Mitarbeiter trifft die notwendigen Maßnahmen in Absprache und auf Kosten des Dienstgebers; Kostentragung (Betriebskosten und Parkgebühren) für Privatfahrten regeln. |
Sachbezug für |
Hinweis auf Dienstvertrag |
Meldepflichten und Verhaltensregeln |
Bei Unfällen und Entzug des Führerscheins sofortige Meldepflicht; Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, Inbetriebnahme nur im fahrtauglichen Zustand; Rauchverbot im Auto. |
Haftung für Schäden |
Bei Unfall während Privatfahrt ist der Dienstnehmer verantwortlich und ersatzpflichtig; zB Übernahme des Selbstbehalts; Dienstgeber muss im Konfliktfall den Beweis für Privatfahrt erbringen. |