Dienstnehmer
19. Februar 2018

KFZ Nutzungsvereinbarung

Mitarbeiter dürfen Firmenfahrzeuge oft auch privat nutzen.
Tipp: eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit den folgenden Punkten:

Fahrzeugwahl

Fahrzeugtyp oder Tausch auch auf ein ähnliches bzw. gleichwertiges Fahrzeug legt der Arbeitgeber fest.

Ausmaß der
Privatnutzung

Höchstgrenze für Privatkilometer und Regelung hinsichtlich Auslandsfahrten.

Nutzung durch Dritte

Die Nutzung durch Familienangehörige kann bei Einhaltung der übrigen Bedingungen genehmigt werden.

Führung eines steuer­lichen Fahrtenbuches

Mitarbeiter vertraglich dazu verpflichten; separate Anweisung und regelmäßige Kontrolle wichtig.

Widerruf der
Privatnutzung

Vertraglich festlegen! Der Arbeitgeber kann dann bei Vorliegen von sachlichen Gründen (zB Dienstfreistellung, Veränderung der Tätigkeit, Karenz, Führerscheinentzug) die Herausgabe und Rückstellung des Fahrzeuges verlangen. Achtung: Auch bei zulässigem Entzug kann finanzieller Ersatz durch den Dienstgeber anfallen.

Was ist, wenn eine solche Klausel fehlt?

Widerruf nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich.

Sorgfaltspflicht,
Wartungspflicht

Mitarbeiter trifft die notwendigen Maßnahmen in Absprache und auf Kosten des Dienstgebers; Kostentragung (Betriebskosten und Parkgebühren) für Privatfahrten regeln.

Sachbezug für
private Nutzung

Hinweis auf Dienstvertrag

Meldepflichten und Verhaltensregeln

Bei Unfällen und Entzug des Führerscheins sofortige Meldepflicht; Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, Inbetriebnahme nur im fahrtauglichen Zustand; Rauchverbot im Auto.

Haftung für Schäden

Bei Unfall während Privatfahrt ist der Dienstnehmer verantwortlich und ersatzpflichtig; zB Übernahme des Selbstbehalts; Dienstgeber muss im Konfliktfall den Beweis für Privatfahrt erbringen.

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