Familie
24. Juni 2024

Dürfen Kinder arbeiten?

Grundsätzlich ist Kinderarbeit in Österreich verboten. Erst ab dem 15. Geburtstag und der Vollendung der Schulpflicht gilt man als Jugendlicher und darf eine Arbeit wie beispielweise Ferialpraxis oder eine Lehrstelle annehmen.

Arbeiten ab 13

Ab dem 13. Geburtstag erlaubt das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) folgende Tätigkeiten, sofern es sich um leichte und vereinzelte Arbeiten handelt:

  • Beschäftigung im Familienbetrieb, Verwandtschaftsverhältnis bis maximal dritten Grad muss vorliegen,
  • Arbeiten im Privathaushalt,
  • Arbeiten wie Botengänge, Handreichungen auf Sport- und Spielplätzen, Sammeln von Blumen, Kräutern, Pilzen und Früchten oder gleichwertige Tätigkeiten.

Kinder bei öffentlichen Events

Sollen Kinder, egal welchen Alters, bei Theatervorstellungen und sonstigen Aufführungen sowie bei Aufnahmen mitwirken, braucht es die Genehmigung des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau. Diese Person kann die Bezirksverwaltungsbehörden ermächtigen zu bewilligen, wenn es sich nicht um erwerbsmäßige Aufführungen handelt. Für Schulveranstaltungen ist keine Bewilligung notwendig.

Geld durch YouTube und Co

Wer mit dem Hochladen von Videos auf Plattformen Geld verdient – egal wie alt – muss die Einnahmen nach Abzug der Kosten versteuern. Wir beraten Sie gerne.

impuls plus*

Aktuelle Themen