Jungunternehmer
12. September 2017

eGründung seit 31. Juli möglich

Mit der neuen eGründung können Jungunternehmer jetzt ein Einzelunternehmen sogar elektronisch über das Unternehmensservice Portal (USP) gründen.

Alle Formulare und Fragebögen werden zentral ausgefüllt und an die entsprechenden Behörden weitergeleitet. Ab 2018 wird man auch Einpersonen-GmbHs gründen können.

Wie machen Jungunternehmer das? Mit der Handysignatur oder der Bürgerkarte kann man auf dem Portal www.usp.gv.at ein Gründungskonto anlegen und Unternehmer werden!

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