Alexander Raths | AdobeStock
Finanzen
21. September 2022

Energiekostenzuschuss

Die ersten Schritte zur Entlastung von energieintensiven Unternehmen aufgrund der Preissteigerungen im Energiesektor sind gesetzt: Im Juli 2022 wurde das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) beschlossen. Eine Zustimmung der Europäischen Kommission sowie die Förderrichtlinien sind noch offen.

Die Förderung soll als direkter Aufwandszuschuss erfolgen und über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt werden.

Das UEZG sieht folgende Rahmenbedingungen vor:

  • Gefördert werden energieintensive Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Als energieintensiv gelten Unternehmen, bei denen sich die Energie- und Stromkosten auf mindestens drei Prozent des „Produktionswertes“ belaufen oder die entrichtete Energieabgabe mindestens 0,5 % des „Mehrwertes“ beträgt. Als „Produktionswert“ gilt der Umsatz inklusive Subventionen abzüglich Vorratsveränderung und zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen. „Mehrwert“ ist der steuerbare Gesamtumsatz inklusive Exportverkäufe abzüglich umsatzsteuerbarer Vorleistungen (einschließlich Einfuhren).
  • Fördergegenstand sind anteilige Mehraufwendungen von Energiekosten, im Zeitraum 01.02.2022 bis längstens 31.12.2022 (vorerst 30.09.2022). Die tatsächlichen Höhen werden in der Förderrichtlinie definiert.

Die Förderung ist mit 400.000 € pro Unternehmen gedeckelt. Eine höhere Förderung für Strom und Erdgas soll in Abhängigkeit von Betroffenheit und Branche möglich sein.

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