Dienstnehmer
12. September 2016

Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Warten Sie nicht auf einen medizinischen Notfall oder Arbeitsunfall.

Prüfen Sie Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung:

  • Erste-Hilfe-Ausstattung
  • Menge und Ausstattung: hängt ab von Anzahl Arbeitnehmer, Arbeitsvorgängen, Gefahren
  • in staubdicht schließenden Behältern, hygienisch einwandfrei, gebrauchsfertig

Ersthelfer (EH)

  • bis 19 Mitarbeiter: 1 EH, jeweils 10 weitere Arbeitnehmer: 1 EH
  • im Büro: bis 29 Mitarbeiter: 1 EH, jeweils 20 weitere Ar­beit­nehmer: 1 EH

Erste-Hilfe-Information

  • Leicht erreichbares Telefon in der Nähe der Arbeitsstätte
  • In unmittelbarer Nähe zur Erste-Hilfe-Ausstattung müssen stehen:
- Erste-Hilfe-Anleitung
- Namen der Ersthelfer
- Notrufnummer der Rettung
- Unfallmeldestellen, Krankentransportmittel, Ärzte oder
  Krankenhäuser
    Verletztentransport
  • Wenn besondere Unfallgefahr: Mittel für Verletztentransport in ausreichender Anzahl.

Sanitätsraum

  • Ein Sanitätsraum ist notwendig, wenn mehr als 250 Ar­beit­nehmer.
  • Bei besonderer Unfallgefahr bereits ab 100 Arbeitnehmern.
  • Baustellen: Bei mehr als 50 Arbeitnehmern. Wenn im Umkreis von 10 km ein Krankenhaus mit Chirurgie vorhanden: mehr als 100 Arbeitnehmer.
  • Sanitätsraum muss wirksame Erste-Hilfe ermöglichen: leicht zugänglich und gekennzeichnet

Erste-Hilfe-Kasten

  • ÖNORM Z 1020 legt Anforderungen, Inhalt und Prüfung von Erste-Hilfe-Kästen fest
  • rasche Erreichbarkeit (innerhalb von drei Minuten)
  • Ausreichende Anzahl und Größe wird bei Arbeits­platz­eva­luierung festgelegt.
  • Richtwerte:
    – Typ 1 für Bereiche bis 5 Arbeitnehmer
    – Typ 2 für Bereiche bis 20 Arbeitnehmer
  • Bei auswärtigen Arbeitsstellen sind Erste-Hilfe-Mittel mit­zu­geben, wenn nicht vor Ort verfügbar.
  • Überprüfung und Meldung
  • Arbeitsinspektorate überprüfen die Erfüllung dieser Vorschriften.
  • Bei mehr als drei Tagen Krankenstand oder Tod: innerhalb von 5 Tagen an die AUVA melden
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