Dienstnehmer
12. September 2016
Erste Hilfe am Arbeitsplatz
Warten Sie nicht auf einen medizinischen Notfall oder Arbeitsunfall.
Prüfen Sie Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung:
- Erste-Hilfe-Ausstattung
- Menge und Ausstattung: hängt ab von Anzahl Arbeitnehmer, Arbeitsvorgängen, Gefahren
- in staubdicht schließenden Behältern, hygienisch einwandfrei, gebrauchsfertig
Ersthelfer (EH)
- bis 19 Mitarbeiter: 1 EH, jeweils 10 weitere Arbeitnehmer: 1 EH
- im Büro: bis 29 Mitarbeiter: 1 EH, jeweils 20 weitere Arbeitnehmer: 1 EH
Erste-Hilfe-Information
- Leicht erreichbares Telefon in der Nähe der Arbeitsstätte
- In unmittelbarer Nähe zur Erste-Hilfe-Ausstattung müssen stehen:
- Erste-Hilfe-Anleitung
- Namen der Ersthelfer
- Notrufnummer der Rettung
- Unfallmeldestellen, Krankentransportmittel, Ärzte oder
Krankenhäuser
Verletztentransport
- Wenn besondere Unfallgefahr: Mittel für Verletztentransport in ausreichender Anzahl.
Sanitätsraum
- Ein Sanitätsraum ist notwendig, wenn mehr als 250 Arbeitnehmer.
- Bei besonderer Unfallgefahr bereits ab 100 Arbeitnehmern.
- Baustellen: Bei mehr als 50 Arbeitnehmern. Wenn im Umkreis von 10 km ein Krankenhaus mit Chirurgie vorhanden: mehr als 100 Arbeitnehmer.
- Sanitätsraum muss wirksame Erste-Hilfe ermöglichen: leicht zugänglich und gekennzeichnet
Erste-Hilfe-Kasten
- ÖNORM Z 1020 legt Anforderungen, Inhalt und Prüfung von Erste-Hilfe-Kästen fest
- rasche Erreichbarkeit (innerhalb von drei Minuten)
- Ausreichende Anzahl und Größe wird bei Arbeitsplatzevaluierung festgelegt.
- Richtwerte:
– Typ 1 für Bereiche bis 5 Arbeitnehmer
– Typ 2 für Bereiche bis 20 Arbeitnehmer
- Bei auswärtigen Arbeitsstellen sind Erste-Hilfe-Mittel mitzugeben, wenn nicht vor Ort verfügbar.
- Überprüfung und Meldung
- Arbeitsinspektorate überprüfen die Erfüllung dieser Vorschriften.
- Bei mehr als drei Tagen Krankenstand oder Tod: innerhalb von 5 Tagen an die AUVA melden