Wer mit Scheinunternehmen Geschäfte abschließt, haftet für nicht bezahlte Arbeitsentgelte. Das Finanzministerium (BMF) veröffentlicht diese auf der BMF-Homepage. Jetzt gibt es die ersten Einträge.
Ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens haftet der Auftraggeber für die Entgelte der Arbeitnehmer, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen handelt. Liste der Scheinunternehmen: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu
Wenn Sie eine Gesamtliste möchten, können Sie im Suchfeld * eingeben.